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suess.de - catch-all-Funktion
OLG Nürnberg, Urteil vom 12.04.2006, 4 U 1790/05

» BGB § 12
Domain-Registrare bieten ihren Kunden oft die catch-all Funktion an, bei der auch nicht vorhandene Subdomains, in den Browser eingegeben, auf die Second Level Domain verweisen und angezeigt werden. Die Beklagte betreibt unter süß.de ein Erotikportal mit einer derartigen Funktion. Daher wurde die Seite auch angezeigt, wenn der Vorname des Klägers mit einem Punkt vom Nachnamen Süß getrennt eingegeben wurde, was dieser als geschäftsschädigend empfand. Das Erstgericht untersagte die Nutzung der Domain generell.
Das OLG unterscheidet. Der Träger eines auch als Adjektiv gebräuchlichen Familiennamens (hier: "Süß"), kann mangels ausreichender Unterscheidungskraft des Namens vom Inhaber einer gleich lautenden Internet-Domain nicht die Unterlassung der Verwendung dieser Domain verlangen. Eine mit einer catch-all-Funktion ausgestattete Domain, die bei Eingabe der Domain und eines Vornamens oder seiner Abkürzung als Subdomain eine Weiterleitung auf ein Erotikportal bewirkt, verletzt aber den Träger des gleich lautenden Namens in seinem Namensrecht. Dies braucht der Kläger nicht zu dulden.

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