Entscheidungen zu allen Themen der Website
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Wetten über Internet-Lottospielgemeinschaft als Fernabsatzgeschäft
OLG Karlsruhe,
Urteil vom 28.03.2002,
6 U 200/01 |
» FernAbsG § 2, § 3 |
» BGB § 312c, § 312d |
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Verpflichtung zur klaren und unmissverständlichen Angabe der Identität und Anschrift ist nicht Genüge getan, wenn diese Informationen für den Verbraucher nur über einen Link "Kontakt" zu erreichen und dort unter der Überschrift "Impressum" angeführt sind.
Die Geschäftsbesorgung durch Weiterleitung eines Lottotipps an eine Lottogesellschaft ist kein Vertrag zur Erbringung von Wett- oder Lotteriedienstleistungen. Der Unternehmer hat den Verbraucher daher bei einem Fernabsatzgeschäft über das Widerrufsrecht zu belehren. |
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