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Prince-Bootleg-DVD
LG Berlin,
Urteil vom 09.05.2006,
16 O 235/05 |
» UrhG § 77, § 96 |
» TRIPS Art. 14 |
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Die Beklagte vertrieb eine DVD mit einem illegalen Konzertmitschnitt aus dem Jahr 1983. Die Klägerin behauptet, die Beklagte habe die DVDs auch hergestellt und begehrt Unterlassung, Auskunft, Schadenersatz und Vernichtung.
Das Landgericht hat der Klage in allen Teilen stattgegeben. Der Künstler Prince bzw. der Rechteinhaber hat einen Anspruch auf Unterlassung der Vervielfältigung und/oder Verbreitung einer DVD mit einem illegalen Konzertmitschnitt. Da Art. 14 Abs. 1 TRIPS kein Verbreitungsrecht, sondern nur ein Verbietungsrecht gewährt, kann sich ein ausländischer Künstler nicht auf das Verbreitungsrecht nach § 77 Abs. 2 S. 1, 2. Alt. UrhG oder auf das Verwertungsverbot gemäß § 96 UrhG berufen. Da der Künstler Prince eine sog. absolute Person der Zeitgeschichte ist, besteht zwar für die Öffentlichkeit ein echtes Informationsbedürfnis an einer bildlichen Darstellung als Musiker. Diesem Interesse der Öffentlichkeit stehen aber die berechtigten Interessen des abgebildeten Künstlers an der Verbreitung seines Bildes entgegen, das vorliegend aufgrund der sehr schlechten Ton-Aufnahmequalität der DVD gegenüber seinen Fertigkeiten als Musiker eindeutig im Vordergrund steht. |
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