| Das Internet4jurists Weblog 2009Gedanken zum Themenkreis Internet und RechtWenn Sie Ihre Meinung zu einem Thema äußern wollen, steht 
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 2009-12-15   Sternstunde des InternetsAm heutigen Tag werden in doppelter Hinsicht wichtige Weichen für das 
Internet gestellt. In beiden Fällen sind deutsche Gerichte die Weichensteller.
 Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied einen Fall, bei dem es um die Haftung 
für Internet-Archive ging. Die verurteilten Mörder des Münchner Schauspielers 
Walter Sedlmayr, die zwischenzeitig ihre Haft zum Teil verbüßt 
haben und auf Bewährung entlassen wurden, klagten verschiedene Websitebetreiber, 
in deren Archiven immer noch ihre vollen Namen im Zusammenhang mit der 
Berichterstattung über den damals aufsehenerregenden Fall aufschienen, auf 
Unterlassung. In dem nunmehr vom BGH entschiedenen Fall gegen das 
Deutschlandradio bejahten die Unterinstanzen den Unterlassungsanspruch im 
Hinblick auf das Persönlichkeitsrecht der Verurteilten. Der BGH wies die Klage 
ab. Eine solche Reichweite des Persönlichkeitsschutzes hätte einen 
abschreckenden Effekt auf den Gebrauch der Meinungs- und Medienfreiheit. Müssten 
die Beiträge in Online-Archiven permanent auf ihre Rechtmäßigkeit hin 
kontrolliert werden, bestehe die Gefahr, dass die Medien ganz von der 
Archivierung absehen oder in den Beiträgen Inhalte weglassen würden. Personeller 
und zeitlicher Aufwand seien immens. Das ist zwar kein Freibrief und die 
rechtliche Beurteilung kann in jedem Fall unterschiedlich ausfallen, aber 
immerhin ist damit das Schlimmste abgewendet. Die Folgen einer solchen 
Überwachungspflicht wären verheerend. Archive würden dadurch zu einem völlig 
unabsehbaren Haftungsrisiko. Artikel, die zum Zeitpunkt des Erscheinens 
rechtlich völlig in Ordnung waren, müssten laufend überprüft werden. Je nach weiterer Entwicklung (späterer Freispruch, 
Verjährung usw.) müssten archivierte Artikel im nachhinein entweder umgeschrieben 
oder gelöscht werden. Auf den Ausgang der weiteren Verfahren, die in dieser Sache anhängig 
sind (BGH, EuGH), darf gespannt gewartet werden. Das Bundesverfassungsgericht führte die mündliche Verhandlung über die Klage 
von rund 35.000 Bürgern gegen die deutsche Umsetzung der EU Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. 
In zwei Provisorialentscheidungen hat das Gericht die Vorratsdatenspeicherung 
zwar nicht für unzulässig erklärt, aber die Herausgabe der Daten wesentlich 
eingeschränkt (nur über richterlichen Beschluss und nur bei schweren 
Straftaten). Die Entscheidung wird erst im Frühjahr erwartet, aber es ist 
anzunehmen, dass sich das Gericht kritisch mit der Vorratsdatenspeicherung 
auseinandersetzt. In Österreich wird derzeit (verspätet) an der Umsetzung der 
Richtlinie gebastelt. Auch hier wird bereits die Speicherung der Daten 
an sich von vielen sehr kritisch beurteilt. Sie soll nach dem vorliegenden 
Gesetzesentwurf nur zur Verfolgung schwerer Delikte erfolgen. Allerdings stehen 
die neuen Regelungen zur Herausgabe dieser Daten noch aus. Und hier drängen 
Justizministerium (interessanter Aspekt: die deutsche Justizministerin gehört zu 
den Klägern gegen die Vorratsdatenspeicherung) und Innenministerium auf eine möglichst weitgehende 
Auskunftspflicht, möglichst ohne Strafuntergrenze (also auch bei 
Bagatelldelikten), die Polizei auch für eine Herausgabe ohne Richterbeschluss 
und die Musikindustrie will die Daten überhaupt ohne beides. Dass das rumänische 
Verfassungsgericht die dortige Umsetzung bereits für verfassungswidrig erklärt 
hat, scheint in Österreich niemanden besonders zu beeindrucken. Eine 
Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichtes hätte da wohl mehr 
Gewicht. Es ist allerdings zu befürchten, dass die Regierung die 
Vorratsdatenspeicherung noch vorher beschließt, auch wenn sich die 
Koalitionsparteien über den Auskunftsrahmen noch nicht einig sind. Ich halte es 
für möglich, dass das Parlament die heiße Kartoffel wieder einmal den Gerichten 
zuschiebt und die Auskunftsregeln einfach so belässt, wie sie sind. Das wäre 
zwar nicht unbedingt eine Katastrophe, würde aber zu jahrelanger 
Rechtsunsicherheit führen, weil der Fall dann sicher wieder zum EuGH gehen 
müsste. Für diesen ergibt sich jetzt auch eine neue Situation, weil es seit 1. 
Dezember 2009 mit der EU-Grundrechtscharta auch eine Grundrechtsnorm für die 
EU-Staaten gibt. Daneben besteht aber immer noch 
die zweite Anfechtungslinie. Die Vorratsdatenspeicherung muss nämlich auch nach 
der EMRK auf eine Vereinbarkeit mit den Menschenrechten beurteilt werden und 
dafür ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zuständig. Und wenn 
dieses Gericht bei seiner ständigen Rechtsprechung bleibt, ist die geplante 
Vorratsdatenspeicherung geradezu der typische Fall von unverhältnismäßigem 
Grundrechtseingriff. Die EU-Staaten, die die Vorratsdatenspeicherung umsetzen, 
müssten daher eigentlich konsequenter Weise aus der EMRK austreten oder laufende 
Verurteilungen in Kauf nehmen. Ob sich dieser Downgrade bei den Grundrechten für die Vorratsdatenspeicherung, 
deren Wirksamkeit ohnedies von Experten bezweifelt wird und die von gewieften 
Verbrechern leicht ausgetrickst werden kann, auszahlt, ist die Frage, die sich 
jeder einzelne Bürger stellen muss, dem die Grundrechte ein Anliegen sind. 
 2009-05-09   Kinderporno-Sperren - wehret den Anfängen!Der Kaiser würde im Grab rotieren, wenn er das Internetzeitalter mitbekäme 
und könnte vor lauter "ja, dürfen's denn das" Sagen gar nicht mehr zur Ruhe 
kommen. Aber wir müssen gar nicht den Kaiser bemühen, seine Mentalität lebt in 
den Köpfen unserer Politiker weiter. Es geht auch hier um ein schlichtes 
Machtproblem: Was man nicht kontrollieren kann, muss man fürchten. Also weg 
damit. Zuallererst die bösen Dinge im Internet. Beginnen wir mit den 
Kinderpornoseiten, denn da traut sich niemand etwas dagegen zu sagen. Wer will 
sich schon dem Verdacht aussetzen, ein Freund von Kinderpornos zu sein? Wenn das 
Sperrinstrumentarium dann einmal vorhanden ist, kann man den Einsatz sukzessive 
ausdehnen: Zuerst die Neonazis, dann die Raubkopierer, dann die 
Querulantenseiten. Und gegebenenfalls kann man es ja auch einmal gegen die 
Opposition einsetzen. Merkt ja keiner, denn die Sperrliste ist geheim, muss 
geheim sein, sonst wäre sie nutzlos. Anstelle der bekannten Stoppseite kann 
man ja die Besucher der Oppositionsseiten auf eine unverfängliche Seite umleiten 
wie "this site ist temporarily not available", ist ja nur bis zum Wahlabend! Tatsache ist, dass, wer diese Sperrliste führt, totale Macht über die 
Information im Cyberspace hat. Wie man in China sieht, gelingt das zwar nicht 
hundertprozentig, aber den Durchschnittsuser kann man schon austricksen. Im Netz 
aktive Kinderpornographen eher nicht. Die haben sich ohnedies längs in geheimen 
Zirkeln organisiert, sie brauchen daher nicht den Umweg über eine Domain, die 
Sperre geht somit von vornherein ins Leere. Aber Sachargumente haben 
Politikerhirne noch nie beeindruckt, offenbar ist das jetzt auch in 
Oberösterreich so. "Kinderpornographie" scheint momentan überhaupt ein 
Begriff zu sein, der bei staatlichen Organen zu Hirnaussetzern führt. Wie wäre 
es sonst verständlich, wenn in Amerika ein Staatsanwalt ein Verfahren wegen 
Kinderpornographie einleiten will, weil sich zwei Vierzehnjährige im Bikini 
gegenseitig mit dem Handy fotographiert haben? Also sollen die 
oberösterreichischen Abgeordneten weiter davon träumen, dass man mit Netzsperren 
Zugänge zu Pornoseiten kappen kann! Der Stammtisch wird es schon glauben. Man 
kann nur hoffen, dass sich die Bundespolitiker bei ihren Kollegen in Deutschland 
näher darüber informieren, was man mit Sperren erreichen kann und was nicht. Und 
vor allem, welche Gefahren davon ausgehen! 
 2009-04-29   Wir werd'n keinen Richter brauchenBeim EU-Telekompaket scheinen die Würfel gefallen zu sein. Zuletzt haben sich 
die Diskussionen an der Frage entzündet, ob die Sperre des Internetanschlusses 
bei wiederholten Urheberrechtsverletzungen (die an sich schon eine völlig 
unverhältnismäßige Maßnahme ist) durch einen Richter erfolgen muss oder ob auch 
eine sonstige Behörde (wie die französische HADOPI) den Anschluss kappen können 
soll. 
Wenn man selbst Richter ist, erfüllt es einen mit einer gewissen Genugtuung, 
wenn immer dann, wenn es um besonders schwierige Entscheidungen geht, nach dem 
Richter gerufen wird. Die Richter sind es mittlerweile gewohnt, dass alle 
Konflikte, die die Politik nicht lösen will, auf die Gerichte abgeschoben 
werden. Umso hellhöriger muss man werden, wenn ausnahmsweise kein Richter 
entscheiden soll, sondern eine andere Behörde. Und das noch dazu, wenn es darum 
geht, eine Person oder eine ganze Familie von der Infrastruktur abzuhängen. 
Offenbar fürchtet Frankreich, dass die Richter das neue Gesetz nicht mit der 
gehörigen Schärfe vollziehen könnten. Diese Angst ist natürlich auch berechtigt. 
Denn wenn ein Richter nur annähernd mit der Judikatur des Europäischen 
Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) vertraut ist, könnte er nur in seltenen 
Ausnahmefällen eine derartige Maßnahme verantworten. Schließlich führt das in 
den meisten Fällen (Tauschbörsenuser sind meist Kinder und Jugendliche) zur 
Sippenhaftung und die Eltern könnten den Internetanschluss dann auch beruflich 
nicht mehr nutzen und die Geschwister nicht mehr für die Schule. Entweder die 
französische Regierung ist für diese Probleme völlig blind oder sie vertraut 
darauf, dass die Abschreckung so groß ist, dass es gar nicht zur Sperre kommt. 
Aus mittlerweile vielen Fällen ist mir aber bekannt, dass die Leute oft gar 
nicht wissen, dass auf ihrem PC ein Tauschbörsenprogramm läuft. Und wenn sie 
meinen, es gelöscht zu haben, taucht es plötzlich wieder auf. Es ist daher ein 
Irrtum, dass nur unverbesserliche Tauschbörsenuser in die Fänge von Hadopi 
gelangen werden. Ganz im Gegenteil: Die Profis können das einfach umgehen, 
erwischt werden die, die gar nicht wissen, wie ihnen geschieht. Theoretisch könnte natürlich eine solche Behörde - die EU denkt jetzt in 
Richtung eines Tribunales, also einer Kollegialbehörde mit richterlichem 
Einschlag (Feigenblatt) - mit Fachleuten besetzt sein, sogar mit Fachleuten, die 
mehr von Grundrechtseingriffen verstehen als der durchschnittliche Richter. 
Realistischer Weise muss man allerdings davon ausgehen, dass das Wunschträume 
sind. Der Vorteil eines solchen Tribunales für die Regierung liegt gerade darin, 
dass es nicht wirklich unabhängig und damit mehr oder minder den Einflüsterungen 
der Regierung zugänglich ist. Bei einem echten Richter muss man befürchten, dass 
ihm das egal ist. Und das war den Regierenden schon immer ein Dorn im Auge. Ich 
denke daher, dass man für solche Eingriffe jedenfalls einen Richter braucht. Im 
übrigen bin ich aber der Meinung, dass das Kappen von Internetanschlüssen nur 
bei Menschen zulässig ist, die über das Internet schwere Verbrechen begehen, 
also eventuell bei Terroristen und Verbreitern von Kinderpornographie, 
keinesfalls aber bei Urheberrechtsdelikten. 
 2009-04-28   Spiel verdrängt MusikDie Musikindustrie wird nicht müde auf die (gerade einmal zweistelligen) 
Rückgänge bei den CD-Verkäufen hinzuweisen, die durch den Online-Vertrieb von 
Musik noch lange nicht aufgewogen werden könnten. Sie rechtfertigt damit so
ziemlich jedes Mittel bei der Verfolgung der Tauschbörsenuser, die an allem 
schuld sein sollen, und redet seit 
Jahren der Einführung von Polizeistaatmethoden das Wort (momentan total in: die 
Sperre von Internetanschlüssen von Wiederholungstätern). Dabei ist der Grund für 
die Rückgänge völlig klar: Die Jugendlichen von heute hören viel weniger Musik! Und 
wenn, dann als Hintergrundmusik für Spiele. Handy, Gameboy, Konsole und PC 
beanspruchen einen Großteil der Freizeit und des Taschengeldes. Und in diesem 
Bereich wird auch tatsächlich viel Geld ausgegeben. 17 Prozent Zuwachsraten in 
einem Jahr sprechen für sich. Vielleicht sollte die Musikindustrie anstelle von 
Musikvideos Musikspiele produzieren? 
 2009-04-22   Der schmale Urheberrechts-GratVideorekorder waren gestern, heute gibt es Internet-Videorekorder. Eine tolle 
Sache: Man klickt in einem Online-TV-Programm die Sendungen an, die man 
aufnehmen möchte und diese werden dann zum späteren Abruf gespeichert. Abrufen 
kann man sie von jedem beliebigen Internetzugang aus. Jetzt hat der BGH das auf 
die Klage eines Fernsehsenders hin verboten. Das klingt zunächst ziemlich 
verrückt. Warum soll man eine Fernsehsendung nicht mehr für den eigenen privaten 
Gebrauch aufnehmen dürfen? Wo ist der Unterschied zwischen dem alten 
VHS-Rekorder oder dem neuen Festplattenrekorder und der Speicherung auf einer 
Website? Das Problem liegt wieder einmal in den Tiefen des Urheberrechtes. 
Danach ist zwar grundsätzlich eine Privatkopie zulässig (aus Sicht der 
Urheberindustrie leider), diese ist aber eingeschränkt auf die "Herstellung zum 
eigenen Gebrauch". Auch noch zulässig ist die unentgeltliche Herstellung zum 
Gebrauch eines anderen (§ 42a UrhG), nicht aber die entgeltliche Herstellung zum 
Gebrauch eines anderen. Die Urheberindustrie will nicht, dass ein anderer am 
Geschäft mitnascht. Wer durch die Finger schaut, ist der Konsument. Denn die 
Urheberindustrie verbietet zwar anderen ein Geschäft zu betreiben, bietet aber 
selbst nichts Gleichwertiges an. Aber vielleicht sind sie einfach noch nicht so 
weit. Viel eher steckt aber wieder ein anderes urheberrechtliches Problem 
dahinter. Die Fernsehsender haben nämlich in der Regel nur die Senderechte, aber 
nicht die Rechte zur Online-Zurverfügungstellung. Das Urheberrecht erweist sich 
leider immer wieder inkompatibel mit dem Internet. Der BGH hat die Sache zur weiteren Klärung aufgehoben. Wenn die Sache nämlich 
technisch so angelegt ist, dass sich die Rolle des Websitebetreibers auf die 
Zurverfügungstellung von Speicherplatz und Software beschränkt, könnte das 
Geschäftsmodell doch noch zulässig sein. Dann wäre nämlich faktisch kein 
Unterschied mehr zum Verkauf eines Hardware-Rekorders. Auch dort stellt der 
Hersteller entgeltlich Hard- und Software zur Verfügung und der Käufer 
programmiert die Aufnahme. Es gibt also immer wieder Mittel und Wege. Leider 
kann sich diese kaum jemand leisten, sie führen nämlich meist über das 
Höchstgericht. 
 2009-03-28   Cyber-AnalphabetismusEs wird in letzter Zeit im Zuge der Einsparungsmaßnahmen im 
Unterrichtsministerium (zwei Arbeitsstunden mehr für die Lehrer) viel über die 
Schulreform diskutiert. Als leidgeprüfter Vater von 5 Kindern bezweifle ich 
aber, dass man dieses Schulwesen noch reformieren kann. Die einzig sinnvolle 
Vorgangsweise wäre abschaffen und neu gründen, aber das vollkommen anders mit 
zumindest teilweise anderen Lehrern. Ich möchte hier nicht in das verbreitete Lehrer-Bashing 
einstimmen. Das trifft immer die Falschen, nämlich die, die sich 
ohnedies bemühen, unter den gegebenen katastrophalen Arbeitsbedingungen das 
Beste für ihre Schüler herauszuholen. Daneben gibt es allerdings auch genügend 
unfähige oder unwillige Lehrer und vor allem unfähige und unwillige Direktoren 
und Schulverwaltungen, was auch kein Wunder ist bei der Parteibuchwirtschaft. 
Solange man die nicht loswerden kann, ist jede Schulreform zum Scheitern 
verurteilt. Unterricht und Unterrichtsstoff haben sich in den letzten Jahrzehnten kaum 
geändert. Das Internet haben die Schulen komplett verschlafen. Es wird 
bestenfalls in irgendwelchen Kämmerchen akzeptiert. Das Einbinden in den 
Unterricht findet großteils nicht statt. Das Internet ist böse und verdirbt die 
Jugend. Man steht dieser Revolution hilflos gegenüber, ist darauf nicht 
vorbereitet, hat es nicht gelernt. Hinzu kommt noch eine gewisse Technikfeindlichkeit unter den 
Lehrern. Die meisten Lehrer haben vor dem Internet soviel Angst, dass sie sogar 
die Fortbildung verweigern. Man kann den Schulen auf diesem Gebiet soviel Hilfe 
anbieten wie man will, die Lehrer wollen damit nicht anecken. Auf diese Weise 
haben die Schulen bereits 10 Jahre verschlafen und werden die nächsten zehn 
Jahre hoffnungslos hinter der Entwicklung herhinken - bis schließlich die junge 
Lehrergeneration nachrückt, die schon mit dem Internet aufgewachsen ist. Dass das so lang dauert, ist 
allerdings eine Katastrophe für unsere Jugend und für die Zukunft unseres 
Staates. Die Verwendung des Internets 
müsste längst in jedem Unterrichtsfach selbstverständlich sein. Wichtiger als 
eine zweite Fremdsprache wäre heute eine Skriptsprache, und zwar bereits in der 
Unterstufe, in der Oberstufe müssten die Jugendlichen bereits selbstständig 
damit arbeiten können. Aber wie soll ein Lehrer oder ein Schulpolitiker auf die 
Idee kommen, so etwas zu fordern, wenn er nicht einmal weiß, was das ist und wozu 
es gut ist? Ein moderner Informatikunterricht gehört heute in die schulische 
Grundausbildung. Aber das, was dort, wo er, quasi als Vorzeigeprojekt viel zu 
spät (meist erst in der Oberstufe), vorhanden ist, geboten wird, ist ein Witz. 
Was Österreich dringend braucht, sind Schulabgänger, die die grundlegenden 
Kulturtechniken beherrschen; was die Schulen derzeit produzieren, sind Cyber-Analphabeten. 
 2009-03-25   Datenroaming - Raubrittertum im CyberspaceNach den Handy-Tarifen will die EU jetzt auch die Wuchergebühren beim 
Datenroaming eindämmen. Tatsächlich war es bisher nicht ratsam, beim 
Auslandurlaub sein eigenes Notebook mit Datenkarte einzusetzen. Verwendete man 
den mobilen Internetzugang nicht sehr sparsam, wurde die Providerrechnung 
schnell höher als die Rechnung für das Urlaubsquartier. Und man konnte das auch 
kaum dadurch umgehen, dass man sich vor Ort eine Datenkarte kaufte, denn solche 
Karten gibt es meist nur mit einer Bindungsfrist von mindestens einem Jahr. 
Blieb als Alternative WLAN, aber nur,wenn man Glück hatte und im Urlaubsquartier 
oder zumindest in der Nähe eines zugänglich war. Und jetzt soll alles besser 
werden? Nicht wirklich. Die Grenze für das Datenroaming wurde mit EUR 1 pro MB 
angesetzt, und das auch nur im Verkehr von Provider zu Provider; gegenüber dem 
Endkunden gibt es überhaupt keine Begrenzung. Das ist rund das 100-fache des 
Inlandstarifes. Die EU hat es offenbar nicht eilig, die Grenzen im Cyberspace 
abzubauen! 
 2009-03-18   ServerumzugHeute ist Internet4jurists umgezogen. Nachdem der Speicherplatz beim 
bisherigen Hoster knapp geworden ist und auch die Performance gelegentlich sehr 
nachgelassen hat, habe ich nun bei 1 & 1 einen Server für mich alleine gemietet. 
Damit ist sichergestellt, dass die Website immer verfügbar ist und die Seiten 
schnellstmöglich angezeigt werden. Der Umzug mit 7 Domains und 10 Websites hat 
auf Anhieb geklappt. Der Performancegewinn ist deutlich spürbar - hoffentlich 
auch für Sie! 
 2009-03-16   Doch kein Betrug?Mehr als zwei Jahre konnten die Abo-Fallen-Betrüger frei werken, abgesehen 
von einigen Verbandsklagen, denen man sich aber leicht durch Umschichtung auf 
eine neue Gesellschaft oder Umzug auf einen Briefkasten im Ausland entziehen 
konnte. Endlich hat es vorige Woche so ausgeschaut, als würde die Staatsgewalt 
wirksamere Geschütze auffahren, und schon kommt der Rückschlag. Dabei hatte das 
OLG Frankfurt vor kurzem in einem ähnlichen Fall in einem Zivilverfahren 
arglistige Täuschung angenommen. Und nun weist das LG Frankfurt eine 
Strafanklage der Staatsanwaltschaft ab? Eine relevante Täuschung liege nicht 
vor, der Konsument solle halt genauer hinschauen! Dieser versteckte Hinweis auf 
den mündigen Konsumenten mag grundsätzlich schon richtig sein, aber müsste dem 
Gericht nicht die Vielzahl der Getäuschten zu denken geben? Das Problem ist ja, 
dass Leistungen, wie sie auf den betroffenen Websites angeboten werden, 
normalerweise im Internet nie kostenpflichtig sind. Der durchschnittliche Surfer 
kommt daher gar nicht auf die Idee, dass er näher nachlesen sollte. Genau darauf 
basiert der Trick der Fallensteller. Kann es da vielleicht sein, dass das 
Gericht mit den Besonderheiten des Internets nicht vertraut war. Es bleibt zu 
hoffen, dass die Staatsanwaltschaft auch diesen Fall in die höhere Instanz 
bringt. 
 2009-03-12   Abo-Fallen-Betrug2006 hat der Spuk im Internet angefangen: Ein Netz an Websites mit diversen 
Gratisangeboten, die sich unversehens in kostenpflichtige Abos verwandelten. Und 
dann Rechnungen, Mahnungen, Klagsdrohungen. Die Brüder Schmidtlein haben es 
vorgemacht, zahlreiche andere folgten. Und viele haben bezahlt. Weil sie 
unsicher waren, weil sie Prozesskosten fürchteten oder einfach weil es sich bei 
den geforderten Beträgen einfach nicht auszahlte zum Rechtsanwalt zu gehen. Ich 
habe schon im November 2006 ein strafrechtliches Vorgehen wegen gewerbsmäßigem 
Betrug gefordert, aber damals wurden erste Verfahren noch eingestellt. Anzeigen 
in Österreich wurden in der Regel wegen des Tatortes nach Deutschland 
abgetreten.  Nun scheint endlich Bewegung in die Strafverfolgung gekommen zu sein. 
Hausdurchsuchungen und Kontosperrungen sind sicherlich wesentlich effizienter 
als irgendwelche Unterlassungsklagen gegen Strohfirmen, wo das Urteil nicht das 
Papier wert ist, auf dem es gedruckt ist. 
 2009-02-26   Tatort InternetHeute fand im Rahmen der 
IRIS 2009 eine Podiumsdiskussion, veranstaltet von 
der Fachgruppe UBIT 
der Wirtschaftskammer, zum Thema "Tatort Internet - Wie wir mit illegalen 
Downloads umgehen" statt. Das Thema war irgendwie ärgerlich, weil es 
unterstellt, dass Downloads automatisch illegal wären, aber offenbar war das 
provokanat gemeint, denn das Podium war sehr ausgewogen und qualitativ gut 
besetzt. Die Urheberseite vertraten Ferdinand Morawetz von Walt Disney Austria 
bzw. dem Verein für Antipiraterie (VAP) 
und Karl Moestl, DJ und Betreiber des Labels 
Defusionrecords. Die Seite der 
Gegner oder vielmehr der Vertreter eines alternativen Systems Gerfried Stocker 
von Ars Electronica und Magnus Erikson von 
Pirate Bay. Moderiert wurde von 
Holger Bleich von der Computerzeitschrift
ct. Diese Konstellation ließ eine sehr 
emotionale Diskussion erwarten. 
 von links: Morawetz, Moestl, Bleich, Stocker und Erikson Tatsächlich verlief aber die Diskussion sehr ausgewogen, wenn sich auch sehr 
deutlich abzeichnete, dass die Dinosaurier, sehr gut verkörpert von Morawetz, 
der mit den üblichen Argumenten die Tauschbörsenuser in einen Topf mit 
Kinderpornographen und Chinesenmafia warf, keine Überlebensaussichten mehr 
haben. Der zweite Vertreter der Musikszene, Karl Moestl, hat sich bereits ein 
Standbein im Internet geschaffen und verzichtet bald gänzlich auf CD-Verkauf. 
Für Gerfried Stocker ist die Revolution bereits vorbei und der weitere Kampf der 
Musikindustrie sinnlos und Magnus Erikson will sowieso vom Urheberrecht in der 
derzeitigen Form nichts mehr wissen und bezeichnet den derzeitigen Prozess in 
Schweden als die letzte große Schlacht, weil die Musikindustrie das Netzwerk 
aufgrund seiner dezentralen Struktur auch im Falle eines Prozesssieges nicht in 
die Knie zwingen könne. Das größte Problem ist aber - und das kam an diesem Abend nicht zur Sprache - das Porzellan (in Form diverser Grundrechtseingriffe), 
das die Medienindustrie bei ihrem Überlebenskampf noch zerschlägt. 
 2009-02-10   EuGH bestätigt Vorratsdatenspeicherung?Die Schlagzeile "EuGH bestätigt Vorratsdatenspeicherung" hat mich 
sofort veranlasst, mich hinter den Computer zu setzen. Es ist aber dann mehr 
geworden als ein kurzer Blog-Eintrag - zum 
Artikel 
 2009-02-03   "Gratiswebseiten"-BetrugEndlich hat ein Gericht eine mutige Entscheidung gefällt. Noch vor einem Jahr 
hat die Staatsanwaltschaft in Deutschland das Verfahren gegen einen anderen 
Fallensteller eingestellt, weil angeblich kein krimineller Vorsatz nachweisbar 
gewesen sei. Ich habe schon 2006 ein strafrechtliches Vorgehen befürwortet und 
verstehe eigentlich noch immer nicht, warum das, was da typischer Weise passiert 
kein schwerer gewerbsmäßiger Betrug sein soll. Jetzt wurde zwar wieder das OLG 
Frankfurt als Zivilgericht (Verfahren wegen unlauterem Wettbewerb) befasst, aber 
schon die klagende Partei "Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität" weist 
auf den richtigen Bezug hin. In seinem Urteil geht das OLG von einem "auf 
Täuschung und wirtschaftliche Schädigung von Verbrauchern angelegtes Verhalten" 
aus. Nachdem offenkundig ist, dass dies zum Zwecke der Bereicherung erfolgt, 
müsste eigentlich der zuständige Staatsanwalt unverzüglich einen Haftbefehl 
beantragen.   
 2009-01-29   studiVZ & Co und MedienerziehungHeute durfte ich im Salzburg TV bei einer Diskussion über soziale Netzwerke 
wie studiVZ und Facebook dabei sein. Anlass war die Präsentation einer Studie 
über Social Networking Sites in Österreich. Darin wurde dargestellt, wie das 
Publikum - vorwiegend Studenten - mit solchen Angeboten umgeht und wie die 
Einstellung dazu ist. Das Resultat war, dass zwar gewisse Bedenken bestehen 
wegen der damit verbundenen Gefahren und des mangelhaften Datenschutzes, dass 
aber insgesamt wegen der tollen Möglichkeiten die Vorteile überwiegen. Was dabei 
aus Zeitgründen nicht zur Sprache gekommen ist, sind die Netzwerke, die 
vorwiegend jüngere Teilnehmer anziehen, wie schuelerVZ, aber auch die diversen 
Online-Spiele oder Kommunikationsdienste wie ICQ. Während nämlich Erwachsene 
grundsätzlich selbst beurteilen können sollten, was sie von sich preisgeben 
können, ohne dass ihnen das in Zukunft einmal negativ vorgehalten wird (z.B. 
anlässlich einer Bewerbung), können Kinder die Folgen in der Regel nicht 
abschätzen. Umso wichtiger ist es, dass die Eltern die Online-Aktivitäten ihrer 
Sprösslinge kennen und sie zu den elementarsten Vorsichtsmaßnahmen anleiten. Ein 
gänzliches Verbot wäre der falsche Weg, da die Mitgliedschaft in einem dieser 
Netze auch bei 12 bis 14-Jährigen schon fast vorausgesetzt wird. Da aber auch 
viele Eltern überfordert sind, wäre es wichtig, dass diese Themen rechtzeitig in 
der Schule behandelt werden. Und wenn sich die Lehrer auch nicht auskennen, 
müssen sie halt jemanden in die Schule holen, der das für sie macht. 
Schulversammlungen wären ein guter Anlass Lehrern, Eltern und Schülern Wissen zu 
vermitteln, das sie bei der Nutzung der neuen Medien einfach haben sollten.    2009-01-25   Der HDCP-WahnsinnIm Zuge der Anschaffung eines neuen Computers wollte ich mir einen Eindruck 
von HD-Filmen verschaffen. Ich besaß einen großen Monitor, der die HD-Auflösung 
unterstützte. Ich achtete also darauf, dass die Grafikkarte den 
Kopierschutzstandard für HD-Filme HDCP unterstützt und kaufte mir ein 
BluRay-Laufwerk und eine Abspielsoftware, die HD unterstützt, und auch gleich 
einige interessante BluRays. Umso größer war die Enttäuschung als der Player bei 
BluRays den Dienst verweigerte. Schließlich stellte ich nach langem 
Recherchieren, denn das stand weder im mitgelieferten Handbuch noch auf der 
Website, fest, dass der kurz vorher gekaufte HP-Monitor kein HDCP unterstützt. 
Also übersiedelte ich den Monitor ins Büro und kaufte mir einen Monitor, der 
explizit den Kopierschutz unterstützte. Das Ergebnis war wieder dasselbe, obwohl 
ein Tool bestätigte, dass die ganze Kette Grafikkarte - Monitor HDCP-kompatibel 
war. Ich stöberte in diversen Foren und kaufte mir schließlich ein kleines 
Programm, das in Österreich nicht verkauft werden darf, das man aber besitzen 
darf und das jeglichen Kopierschutz umgeht. Das Programm installiert und sofort 
liefen alle BluRays einwandfrei.  Soviel zum Thema Kopierschutz, der sich immer 
wieder als Abspielschutz erweist, abgesehen davon, dass er auch unnötig hohe 
Ressourcen bindet. Der Konsument muss viel Geld ausschließlich dafür bezahlen, 
dass das HD-Signal auf dem Weg vom Player zum Bildschirm nicht abgefangen und 
kopiert werden kann. So als hätten die Konsumenten nichts Besseres zu tun als 
ständig BluRays zu kopieren! Weil das vielleicht ein paar tun, müssen alle dafür 
büßen. Dabei ist der ganze Aufwand völlig für die Katz. Seit Jahren wird jeder 
neue Kopierschutz innerhalb von Wochen geknackt und jeder, der wirklich kopieren 
will, kann das mit minimalem Aufwand tun. Ich verstehe nicht, was dieser 
Riesenaufwand, der sich bisher als völlig sinnlos erwiesen hat, aber den 
redlichen Käufer verärgert, soll. Offenbar sind diese Werke so wertvoll, dass sie niemand sehen 
darf. Wen wundert es da, dass sich BluRay trotz des Sieges über die HD-DVD nicht 
durchsetzt? Auf das kleine Programm, dessen Name für die Musik- und 
Filmindustrie eine Art "Gott-sei-bei-uns" ist und dessen Nennung so schrecklich 
ist, dass sogar Verlage geklagt werden, weil sie ihn schriftlich wiedergeben, 
komme ich später noch einmal zurück, da ich ohnedies gerade an einem Artikel zum 
Thema Konsumentenrechte im Zusammenhang mit digitalen Medien arbeite. Dabei bin 
ich zur Erkenntnis gelangt, dass man dieses Programm in Österreich nicht nur 
besitzen, sondern für bestimmte Zwecke auch völlig legal einsetzen darf. Doch 
dazu später. 
 2009-01-15   Neuer AnlaufIm Laufe des Jahres 2008 ist meine Blog-Tätigkeit 
zum Erliegen gekommen. Die Unfallfolgen vom Dezember 2007 haben sich über das 
ganze Jahr 2008 hingezogen und meine Kräfte in meinem Hauptberuf gebunden. Jetzt 
ist die Situation etwas besser geworden und ich sehe mich wieder in der Lage, 
mehr Zeit in die Website zu investieren. Die hat das auch dringend nötig: Es 
gilt viele Entscheidungen aufzuarbeiten. Daneben möchte ich auch den Blog wieder 
beleben und laufend aktuelle Themen anreißen. Also, schauen Sie bei Gelegenheit 
vorbei!     
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