Die Haftung der Diensteanbieter
Vortrag am 1. Österreichischen
IT-Rechtstag am
23.6.2007
Franz Schmidbauer
internet4jurists.at/it-rechtstag2007/
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Diensteanbieter § 3 Z 2 ECG:
Access-, Host- und Contentprovider
Website-Betreiber
Versteigerungsplattform
Foren-Betreiber
Weblog-Betreiber
Suchmaschinenbetreiber
Registry
Haftung = Verantwortlichkeit (§ 3 Z 8 ECG)
eigenes Verhalten
fremdes Verhalten
für Schadenersatz
für Unterlassung
nur bei Verschulden
auch ohne eigenes Verschulden
Räumlicher Verantwortungsbereich
Österreich
deutscher Sprachraum
EU
weltweit
Der Diensteanbieter kann unter bestimmten Voraussetzungen überall und nach
jedem nationalen Recht geklagt werden.
zum Kapitel Gerichtszuständigkeit und
Internationales Privatrecht
Haftungsbefreiungen für:
Zugang und Durchleitung:
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Caching
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Hosting
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Suchmaschinen
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Linksetzer
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keine allgem. Überwachungspflicht
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Herkunftslandprinzip
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Die Judikatur
Keine Anwendung der Haftungsfreistellung bei Unterlassungsansprüchen
Ausschluss der Haftungsbefreiungen bei Unterlassungsansprüchen:
"Dieser Artikel lässt die Möglichkeit unberührt, dass ein Gericht oder eine
Verwaltungsbehörde nach den Rechtssystemen der Mitgliedstaaten vom
Diensteanbieter verlangt, die Rechtsverletzung abzustellen oder zu verhindern."
"Die §§ 13 bis 18 lassen
gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Gericht oder eine Behörde dem
Diensteanbieter die Unterlassung, Beseitigung oder Verhinderung einer
Rechtsverletzung auftragen kann, unberührt."
Österreich:
Haftungsbefreiungen kaum angewendet, da nur Haftung des Gehilfen, wenn der
Täter bewusst gefördert wird.
Deutschland:
Strenge Störerhaftung, wenn Rechtsverletzung adäquat verursacht und
zumutbare Prüfpflichten verletzt.
Voraussetzungen für die Beihilfe-Haftung des Diensteanbieters in Ö:
Betreiber weiß davon, er wurde also darauf hingewiesen
und
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die Rechtsverletzung ist eindeutig als solche erkennbar
OGH: für einen juristischen Laien ohne weitere Nachforschungen offenkundig
erkennbar:
Wissen des "Hobbymoderators nicht zurechenbar
Voraussetzungen für die Haftung des Diensteanbieters in D:
adäquate Verursachung
Verletzung zumutbarer Kontrollpflicht
Im Wiederholungsfall stellt sich die Frage der
Überwachungspflicht:
In Art. 15 ECRL,
§ 18 Abs. 1 ECG, § 7 TMG
heißt es:
"keine allgemeine Verpflichtung zu überwachen",
woraus abgeleitet wird,
dass es eine solche Pflicht in besonderen Fällen schon geben kann;
daraus ergibt sich als 3. Fall der Haftung:
Verletzung einer zumutbaren Kontrollpflicht
Arten von Kontrollpflichten
nur Beseitigungspflicht, aber keine Überwachungspflicht bez. zukünftiger Verstöße
Überwachungspflicht nach erstem Vorfall
Überwachungspflicht bei brisanten Themen
Nach der Art der Überwachung:
Nachkontrolle
Überwachung vor Freischaltung
Täter bekannt oder nicht
Haftung nur bei anonymen Täter
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Haftung auch neben dem bekannten Täter
Die Verbreiterhaftung in Österreich
§ 1330 Abs. 2 ABGB technischer Verbreiter
Haftung nicht erst bei bewusster Förderung, sondern bereits bei
fahrlässiger Unkenntnis
Übernahme der deutschen Judikatur
- OGH, 21.12.2006, 6 Ob 178/04a - Ehrenbeleidigung im Gästebuch
Die medienrechtliche Haftung
Medienbegriff nach § 1 MedienG
Ansprüche nach dem Mediengesetz
Haftungsauschluss MedienG contra ECG
- OGH, 21.12.2006, 6 Ob 178/04a - Ehrenbeleidigung im Gästebuch
Eigene Erfahrung als Forenbetreiber
Notwendigkeit der Überwachung - Ruf des Anbieters
Problem der Zumutbarkeit
Zusperren als ultima ratio
Eigene Überlegungen
Grundrecht auf Meinungsfreiheit
Interessensabwägung
Problem der Erkennbarkeit der Rechtsverletzung
zumutbare Anforderungen
Gedanke der Förderung der Diensteanbieter
einmal ist keinmal oder "virtueller Freibiss"
Ausblick auf die Zukunft
Literatur
Mark Bedner, Haftung des Betreibers von Internetforen,
JurPC
Web-Dok. 94/2007
Michael Bernd, Verschärfte Haftung für Forenbetreiber - Der Anfang
vom Ende der Kultur der offenen Diskussion? 6/2006,
JurPC
Web-Dok. 75/2006
Thomas Gramespacher, Dem Betreiber fremde, rechtswidrige Inhalte in
Internet-Communitys und Internet-Foren: Abmahnung, Unterlassung, Beseitigung
- TDG und Störerhaftung ? JurPC
Web-Dok. 131/2005
Spindler, Gerald, Die Verantwortlichkeit der Provider für "Sich-zu-Eigen-gemachte"
Inhalte und für beaufsichtigte Nutzer, MMR 2004, S. 440 ff.
weitere Fälle auf
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