Schriftliche Bestätigung der Informationen (Art. 5)
Spätestens bei der Erfüllung des Vertrags muss der Verbraucher eine Bestätigung dieser Informationen erhalten, und zwar schriftlich oder auf, für den Verbraucher verfügbaren, dauerhaftem Datenträger. Auf jeden Fall ist folgendes zu übermitteln:
Ausnahmen von den Informationspflichten: Auf bestimmte Verträge (Hauslieferungen von Lebensmitteln etc. und Freizeit-Dienstleistungen) sind bestimmte Informationspflichten nicht anwendbar. |