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Informationspflichten vor dem Vertrag (Art. 4)

Die Informationspflichten nach der Fernabsatz-Richtlinie bestehen unabhängig von solchen Pflichten aus anderen Richtlinien, wie etwa der E-Commerce-Richtlinie, und daher bei Vorliegen der Voraussetzungen zusätzlich zu diesen.

Vorherige Unterrichtung (Art. 4)

Vor Abschluss eines Vertrages im Fernabsatz muss der Verbraucher über folgende unmissverständlich formulierte Informationen verfügen:

  1. Identität des Lieferers und im Falle von Verträgen, bei denen eine Vorauszahlung erforderlich ist, seine Anschrift;
  2. wesentliche Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung;
  3. Preis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller Steuern;
  4. gegebenenfalls Lieferkosten;
  5. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Lieferung oder Erfüllung;
  6. Bestehen eines Widerrufsrechts, außer in den in Artikel 6 Absatz 3 genannten Fällen;
  7. Kosten für den Einsatz der Fernkommunikationstechnik, sofern nicht nach dem Grundtarif berechnet;
  8. Gültigkeitsdauer des Angebots oder des Preises;
  9. gegebenenfalls Mindestlaufzeit des Vertrags über die Lieferung von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat.

Diese Informationen sind auf eine der verwendeten Fernkommunikationstechnik angepasste Weise zu erteilen; die Gründsätze der Lauterkeit und des Schutzes Minderjähriger sind zu beachten und der kommerzielle Zweck von vorneherein klar erkennbar sein. Bei Telefongesprächen ist bereits zu Beginn die Identität des Unternehmers und der kommerzielle Zweck offenzulegen.

Beim Vertrieb über eine Website bedeutet dies vor allem, dass diese Informationen leicht auffindbar sind. Damit dies der Fall ist, müssen diese Informationen von jeder Stelle der Website leicht zugänglich. Strittig ist, ob dies mit einem einzigen Mouseklick der Fall sein muss oder ob es genügt, dass sie über den Umweg über die Homepage auf zwei Mouseklicks erreichbar sind. Am sichersten ist eine Einrichtung in der Weise, dass der Kunde vor Abgabe der Bestellung die Kenntnisnahme der Informationen bestätigen muss, diese also im Online-Shop direkt in den Bestellvorgang eingebaut werden.

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