Der Verbraucher hat ein Widerrufsrecht (Rücktrittsrecht):
Im Falle eines Widerrufes hat der Verbraucher die Ware zurückzusenden; die einzigen Kosten, die dem Verbraucher auferlegt werden dürfen, sind die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware. Ausnahmen vom Widerrufsrecht (Art. 6 Abs. 3) Bei bestimmten Verträgen, insbesondere bei solchen, die sofort erfüllt werden, bei Sonderanfertigungen, verderblicher Ware u.a. besteht kein Widerrufsrecht. Auflösung eines Kreditvertrages (Art. 6 Abs. 4) Wurde der Preis einer Ware ganz oder zum Teil kreditfinanziert, und zwar entweder vom Lieferer der Ware oder von einem Dritten (Bank) aufgrund einer Vereinbarung zwischen Lieferer und dem Dritten, wird bei Ausübung des Widerrufsrechtes der Kreditvertrag entschädigungslos aufgelöst. Sonstige Folgen des Widerrufs Die Fernabsatz-Richtlinie macht zur Frage einer Wertminderung oder eines Gebrauchsentgeltes für die zurückgesandte Ware sowie eines allfälligen Schadenersatzanspruches für Beschädigungen keine Aussage; diese Fragen sind daher nach dem sonstigen nationalen Recht zu klären. Nach § 5g des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes muss der Konsument beim Rücktritt dem Unternehmer ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Wertminderung, zahlen. Dabei ist die bloße Übernahme der Ware in die Gewahrsame des Verbrauchers für sich allein noch nicht als Wertminderung anzusehen. |