Internet & Recht

 

Home

Sie befinden sich hier: Teil Recht - Kapitel Domain - Unterkapitel Rechtsgrundlagen - Unterkapitel:

Markenrecht und Domain

letzte Änderung 20.10.2003

Eine eingetragene Marke gewährt ihrem Inhaber ein Ausschließungsrecht (§ 10) gegenüber nichtberechtigten Dritten, das durch Unterlassungsklage bei Gericht geltend gemacht werden kann. Der Inhaber einer älteren Marke kann gegen den Inhaber einer jüngeren Marke mittels Löschungsantrags vor der Nichtigkeitsabteilung des Österreichischen Patentamtes vorgehen.
Der Markeninhaber kann einem Dritten verbieten, ohne seine Zustimmung im geschäftlichen Verkehr ein mit der Marke gleiches oder ähnliches Zeichen für gleiche oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, wenn dadurch für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht, die die Gefahr einschließt, dass das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird. Bei identen Zeichen und gleichen Waren bzw. Dienstleistungen wird die Verwechslungsgefahr von vornherein angenommen.

Bei bekannten Marken (§ 10 Abs. 2) kann dieses Ausschließungsrecht über den Bereich der ähnlichen Waren und Dienstleistungen hinausgehen. Dieser erweiterte Schutz von bekannten Marken besteht nur, wenn die Benutzung der Marke oder eines ähnlichen Zeichens durch einen Dritten die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt.

Markenrechte sind territoriale Schutzrechte, sie entfalten ihre Wirkung grundsätzlich nur in dem Land, in dem sie registriert sind. Es gibt aber die Möglichkeit, über ein internationales Verfahren in mehreren Staaten Schutz zu erlangen oder eine Gemeinschaftsmarke für das Gebiet der EU anzumelden

Das Markenrecht kann sowohl bei der Auswahl der Domain (Wortmarke) betroffen sein, als auch beim Inhalt einer Website (Wort- oder Wortbildmarke; siehe dazu Kapitel Immaterialgüterrechte). Zur Vermeidung von Schwierigkeiten sollten Markenrechtseingriffe unbedingt vermieden werden.

Beispiele für Domain-Urteile mit Markenrechtsbezug:

zum Seitenanfang

zur Domain-Übersicht