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Allgemeines zum E-Commerce
Besonderheiten des E-Commerce
Außerhalb des Internet waren die Rechtsbeziehungen von Unternehmen oder auch einzelner Personen vor allem dadurch geprägt, dass sie regelmäßig aus einem direkten Kontakt mit anderen entstanden. Dies führte in der Regel zu einem eingeschränkten Aktionsradius und damit auch meist zu einer eindeutigen Anwendbarkeit des Rechts des Staates, in dem man sich gerade befand. Nur selten kam es zu Verflechtungen mit anderen Rechtssystemen.
Mit dem Siegeszug des E-Commerce hat sich dieses Bild grundlegend geändert. Das Internet als weltweites Kommunikationsmedium lässt Entfernungen bedeutungslos werden. Dem Anbieter von Waren- oder Dienstleistungen im Internet stehen nun Nachfragende auf der ganzen Welt gegenüber. Es kommt so zu einer Vielzahl von internationalen Rechtskontakten, ohne dass dies den Beteiligten immer bewusst ist. Hinzu kommen neue Arten der Willenserklärung, wie E-Mail oder Mausklick. Solange derartige Rechtsbeziehungen zur Zufriedenheit aller abgewickelt werden, ist das eine tolle Sache. Kommt es aber zu Leistungsstörungen, zeigt sich, dass das gewohnte Instrumentarium versagt. Das beginnt schon mit der Eruierung des Vertragspartners. Wer steckt eigentlich hinter der Website xy und wo ist sein Wohnsitz oder Unternehmenssitz? Wo kann man klagen? Nach welchem Recht richten sich die geltendzumachenden Ansprüche? Kein Wunder, dass man bald erkannt hat, dass man hier ohne überregionale Regelungen nicht weiterkommt.
Das österreichische E-Commerce-Gütezeichen
Entwickelt und betrieben in Zusammenarbeit mit Bundesarbeitskammer, BM für Justiz, BM für Wirtschaft und Arbeit, Internet Service Providers Austria, Verein für Konsumenteninformation, Wirtschaftskammer Österreich auf Initiative des Österreichisches Institut für angewandte Telekommunikation soll es das Vertrauen der Konsumenten in den E-Commerce fördern, indem es für die Träger des Gütezeichens Mindestqualitätsanforderungen aufstellt, die auch laufend überprüft werden. Die Einführung eines europäischen Gütezeichens ist geplant.
Der Internet Ombudsmann
Der Internet Ombudsmann ermöglicht eine rasche und günstige Streitschlichtung im Internet. Im Jahr 2000 wurden bereits 1400 Beschwerdefälle behandelt und großteils gelöst.