Verordnung (EG) Nr. 44/2001 vom 22.12.2000 über die gerichtliche Zuständigkeit
und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und
Handelssachen, Abl 2001, L 12/1
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Sie
löst in ihrem Anwendungsgebiet (EU-Länder
mit Ausnahme von Dänemark) das EuGVÜ (Europäisches Gerichtsstandsübereinkommen)
und das LGVÜ (Lugano-Übereinkommen) ab.
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Sie ist am 1.3.2002 in Kraft
getreten,
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ist direkt (ohne nationale Umsetzung) anwendbar und
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enthält
in Art. 15 bis 17 einen besonderen Gerichtsstand für Verbraucher.
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