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II.3. Die Fernabsatz-Richtlinie für Finanzdienstleister

Diese Richtlinie schreibt Finanzdienstleistern, die ihre Produkte per Telefon, Fax oder Internet anbieten, ebenfalls umfassende Informationspflichten vor Vertragsabschluss vor. Dem Kunden werden außerdem europaweit einheitliche Rücktrittsrechte eingeräumt.
Die Richtlinie wurde vom Europäischen Parlament am 14.5.2002 beschlossen und am 9.10.02 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Richtlinie ist bis zum 9.10.2004 umzusetzen.
Wesentlichen Punkte sind:
  • Unterrichtung vor Vertragsschluss
  • zusätzliche Auskunftspflichten, vor allem über Gesamtpreise
  • Übermittlung der Vertragsbedingungen und Vorabinformationen
  • Widerrufsrecht
  • Zahlung für eine auf Widerruf des Vertrages erbracht Dienstleistung
  • Zahlung mittels Karte
  • unaufgeforderte Dienstleistungen
  • unerwünschte Mitteilungen
  • Sanktionen

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