Diese Richtlinie schreibt Finanzdienstleistern, die ihre Produkte per Telefon, Fax oder Internet anbieten, ebenfalls umfassende Informationspflichten vor Vertragsabschluss vor. Dem Kunden werden außerdem europaweit einheitliche Rücktrittsrechte eingeräumt. Die Richtlinie wurde vom Europäischen Parlament am 14.5.2002 beschlossen und am 9.10.02 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Richtlinie ist bis zum 9.10.2004 umzusetzen. Wesentlichen Punkte sind:
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