Internet & Recht

Home

 

Sonstige Regelungen

 

  • unbestellte Waren oder Dienstleistungen
  • Beschränkung bestimmter Fernkommunikationstechniken

Unbestellte Waren oder Dienstleistungen

Bei Lieferung unbestellter Waren oder Erbringung unbestellter Dienstleistungen gilt das Ausbleiben einer Reaktion des Verbrauchers nicht als Billigung und den Verbraucher trifft keinerlei Zahlungspflicht.

Beschränkung bestimmter Fernkommunikationstechniken

Die Verwendung von Anrufautomaten oder der Telefax-Technik bedarf der vorherigen Billigung des Verbrauchers. Andere Fernkommunikationstechniken dürfen nur dann benutzt werden, wenn der Verbraucher ihre Verwendung nicht offenkundig abgelehnt hat.

<<<    Kapitel II/2     >>>