Unbestellte Waren oder Dienstleistungen Bei Lieferung unbestellter Waren oder Erbringung unbestellter Dienstleistungen gilt das Ausbleiben einer Reaktion des Verbrauchers nicht als Billigung und den Verbraucher trifft keinerlei Zahlungspflicht. Beschränkung bestimmter Fernkommunikationstechniken Die Verwendung von Anrufautomaten oder der Telefax-Technik bedarf der vorherigen Billigung des Verbrauchers. Andere Fernkommunikationstechniken dürfen nur dann benutzt werden, wenn der Verbraucher ihre Verwendung nicht offenkundig abgelehnt hat. |