Wenn vom Pressespiegel die Rede ist, meint man meist eine Zusammenstellung von Presseartikeln zu bestimmten Themenkreisen. Früher wurden diese tatsächlich durch Kopieren auf Papier hergestellt. Eine derartige Zusammenstellung kann selbstverständlich auch digital erfolgen, indem entweder die Zeitungsartikel eingescannt werden oder gleich die Artikeln aus den Online-Ausgaben der Zeitungen digital kopiert und in das Firmennetz (Intranet) gestellt werden, wo sie von den Mitarbeitern abgerufen werden können. Dass eine derartige Zusammenstellung in Form von Kopien, sei es auf Papier, sei es digital, einer Genehmigung der Urheber bedarf, ist relativ unumstritten. Das Argument, dass dadurch den Zeitungen Käufer von Papierausgaben entgingen, geht zwar daneben, soferne der Artikel aus einer Online-Ausgabe entnommen wurde, weil die Mitarbeiter in diesem Falle die Artikel auch online abrufen könnten, ohne eine Print-Ausgabe zu erwerben. Allerdings entgeht dem Medium in diesem Fall ein Zugriff (Visit) auf die Website, deren Zahl für den Preis der Werbung auf den Online-Seiten maßgeblich ist (womit die Online-Ausgaben zumindest teilweise finanziert werden). Daneben kann aber ein Pressespiegel auch in Form eines Linkverzeichnisses erstellt werden. An die Stelle der Artikel treten die Links auf die Artikel an ihrem Publikationsort. Ein derartiger Pressespiegel ist unbedenklich, weil dem Online-Medium dadurch kein Besucherverkehr verloren geht, sondern dieser eher gefördert wird. Beispiel: Pressespiegel von Internet4jurists |