Urheberrechtsgesetz - Inhaltsverzeichnis |
Bundesgesetz über das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Kunst und über verwandte Schutzrechte, StF: BGBl. Nr. 111/1936 idF BGBl I 36/2003
UrhG - Gegenüberstellung alte und neue Fassung (272 KB)
UrhG - konsolidierte neue Fassung (215 KB)
I. Hauptstück: Urheberrecht an Werken
der Literatur und der Kunst.
1. Abschnitt: Das Werk.
- Werke der Literatur und der Kunst - § 1
- Werke der Literatur - § 2
- Werke der bildenden Künste - § 3
- Werke der Filmkunst - § 4
- Bearbeitungen - § 5
- Sammelwerke - § 6
- Freie Werke - § 7
- Veröffentlichte Werke - § 8
- Erschienene Werke - § 9
II. Abschnitt: Der Urheber
III. Abschnitt: Das Urheberrecht.
1. Verwertungsrechte
- Verwertungsrechte - § 14
- Vervielfältigungsrecht - § 15
- Verbreitungsrecht - § 16
- Vermieten und Verleihen - § 16a
- Senderecht - § 17, 17a, 17b
- Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht - § 18
- Zurverfügungsstellungsrecht - § 18a
2. Schutz geistiger Interessen
3. Pflichten des Besitzers eines Werkstückes
- Pflichten des Besitzers eines Werkstückes - § 22
4. Übertragung des Urheberrechtes
- Übertragung des Urheberrechtes - § 23
5. Werknutzungsbewilligung und Werknutzungsrecht.
- Werknutzungsbewilligung und Werknutzungsrecht - § 24
6. Exekutionsbeschränkungen
- Exekutionsbeschränkungen - § 25
IV. Abschnitt: Werknutzungsrechte
- Werknutzungsrechte - § 26
- Übertragung der Werknutzungsrechte - § 27, 28
- Vorzeitige Auflösung des Vertragsverhältnisses - § 29, 30
- Werknutzungsrechte an künftigen Werken - § 31
- Konkurs und Ausgleich - § 32
V. Abschnitt: Vorbehalte zugunsten des Urhebers
- Auslegungsregeln - § 33
- Gesamtausgaben - § 34
- Vorbehalt bei Werken der bildenden Künste - § 35
- Beiträge zu Sammlungen - § 36, 37
VI. Abschnitt: Sondervorschriften für
gewerbsmäßig hergestellte Filmwerke
VIa. Abschnitt: Sondervorschriften für Computerprogramme
- Computerprogramme - § 40a
- Dienstnehmer - § 40b
- Werknutzungsrechte - § 40c
- Freie Werknutzungen - § 40d
- Dekompilierung - § 40e
VIb. Abschnitt: Sondervorschriften für Datenbankwerke
VII. Abschnitt: Beschränkungen der Verwertungsrechte
1. Freie Werknutzungen
- Freie Werknutzungen im Interesse der Rechtspflege und der Verwaltung - § 41
- Flüchtige und begleitende Vervielfältigungen - § 41a
- Vervielfältigung zum eigenen und zum privaten Gebrauch - § 42, 42a, 42b
- Berichterstattung über Tagesereignisse - § 42c
- Behinderte - § 42d
- Freie Werknutzungen an Werken der Literatur - § 43, 44, 45, 46, 47, 48, 50
- Freie Werknutzungen an Werken der Tonkunst - § 51, 52, 53
- Freie Werknutzungen an Werken der bildenden Künste - § 54, 55
- Benutzung von Bild- oder Schallträgern und Rundfunksendungen
in bestimmten Geschäftsbetrieben - § 56 - Überlassung von Bild- oder Schallträgern an best. Bundesanstalten - § 56a
- Benutzung von Bild- oder Schallträgern in Bibliotheken - § 56b
- Öffentliche Wiedergabe im Unterricht - § 56c
- Öffentliche Wiedergabe in Beherbergungsbetrieben - § 56d
- Schutz geistiger Interessen bei freien Werknutzungen - § 57
2. Bewilligungszwang bei Schallträgern
- Bewilligungszwang bei Schallträgern - § 58
3. Benutzung von Rundfunksendungen
- Benutzung von Rundfunksendungen - § 59, 59a, 59b
4. Schulbücher
- Schulbücher - § 59c
VIII. Abschnitt: Dauer des Urheberrechtes
- Werke der Literatur, der Tonkunst und der bildenden Künste - § 60, 61
- Urheberregister - § 61a, 61b, 61c
- Filmwerke - § 62
- Lieferungswerke - § 63
- Berechnung der Schutzfristen - § 64
- Die Schutzfrist überdauernde Rechte - § 65
II. Hauptstück: Verwandte Schutzrechte.
I. Abschnitt: Schutz der Vorträge und Aufführungen
von Werken
der Literatur und der Tonkunst.
1. Verwertung auf Bild- oder Schallträgern.
2. Verwertung im Rundfunk
- Verwertung im Rundfunk - § 70
3. Verwertung zur öffentlichen Wiedergabe
- Verwertung zur öffentlichen Wiedergabe - § 71
3a. Verwertung zur öffentlichen Zurverfügungstellung
- Verwertung zur öffentlichen Zurverfügungstellung - § 71a
4. Gemeinsame Vorschriften
- Gemeinsame Vorschriften - § 72
II. Abschnitt: Schutz von Lichtbildern, Schallträgern,
Rundfunksendungen und nachgelassenen Werken
1. Lichtbilder
2. Schallträger
- Schallträger - § 76
3. Rundfunksendungen
- Rundfunksendungen - § 76a
4. Nachgelassene Werke
- Nachgelassene Werke - § 76b
IIa. Abschnitt: Geschützte Datenbanken
III. Abschnitt: Brief- und Bildnisschutz
IV. Abschnitt: Nachrichtenschutz. Schutz des Titels
von Werken der Literatur und Kunst.
III. Hauptstück: Rechtsdurchsetzung
I. Abschnitt: Zivilrechtliche Vorschriften
- Unterlassungsanspruch - § 81
- Beseitigungsanspruch - § 82
- Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch bei Werken der bildenden Künste - § 83
- Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch in den Fällen der §§ 79 und 80 - § 84
- Urteilsveröffentlichung - § 85
- Anspruch auf angemessenes Entgelt - § 86
- Anspruch auf Schadenersatz und auf Herausgabe des Gewinnes - § 87
- Anspruch auf Rechnungslegung - § 87a
- Anspruch auf Auskunft - § 87b
- Haftung des Inhabers eines Unternehmens - § 88
- Haftung mehrerer Verpflichteter - § 89
- Verjährung - § 90
- Schutz von Computerprogrammen - § 90b
- Schutz technischer Maßnahmen - § 90c
- Schutz von Kennzeichnungen - § 90d
II. Abschnitt: Strafrechtliche Vorschriften
- Eingriff - § 91
- Vernichtung und Unbrauchbarmachung von Eingriffsgegenständen und -mitteln - § 92
- Beschlagnahme - § 93
IV. Hauptstück: Anwendungsbereich des Gesetzes
1. Werke der Literatur und Kunst.
- Werke der Staatsbürger - § 94
- Im Inland erschienene und mit inländischen Liegenschaften verbundene Werke - § 95
- Nicht im Inland erschienene und nicht mit inländischen Liegenschaften verbundene Werke von Ausländern - § 96
2. Vorträge und Aufführungen von Werken
der Literatur und der Tonkunst.
- Vorträge und Aufführungen - § 97
3. Lichtbilder
- Lichtbilder - § 98
4. Schallträger
und Rundfunksendungen
zum Volltext (272 KB)4a. Datenbanken
5. Nachrichtenschutz und Titelschutz
V. Hauptstück: Übergangs- und Schlussbestimmungen