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Formen des E-Business

letzte Änderung 23.9.2007

Unter E-Business versteht man Geschäftsaktivitäten, bei denen Kommunikation-, Kooperations-, Dienstleistungs- oder Handelsprozesse mithilfe von Internet-Technologien abgewickelt werden. Geradezu revolutionäre Änderungen ergeben sich durch das Internet im Bereich der Logistik.

B2B, B2C, B2A

Zunächst unterscheidet man zwischen B2B (business to business), was man als zweiseitige Handelsgeschäfte bezeichnen könnte, und B2C (business to consumer), das in etwa dem Anwendungsbereich des Konsumentenschutzgesetzes (Verbrauchergeschäfte) entspricht. 
B2A (business to administration), auch E-Government, ist der Verkehr mit Behörden oder - im Falle des elektronischen Rechtsverkehrs - mit den Gerichten.

 

Electronic Data Interchange (EDI):

Unter EDI versteht man den elektronischen Austausch von strukturierten Daten über ein Netzwerk, ohne erneute manuelle Eingabe der versendeten Informationen. Das bedeutet in der Praxis, dass versendete Informationen im EDV-System des Empfängers und eingelangte im eigenen EDV-System automatisch weiterverarbeitet werden können. Eine zeitaufwendige manuelle Neueingabe der Daten entfällt. Genormte Kooperationsformen zwischen Industrie und Handel, Anbieter und Abnehmer, innerhalb eines Unternehmens, aber auch mit Behörden, steigern die Bestellgeschwindigkeit, reduzieren die Lager, beschleunigen die Reaktionszeiten und vereinfachen den Verwaltungsaufwand. Der Zugriff auf gemeinsame Informationen schafft eine gleichmäßige Auslastung in der Produktion. Daten, die abends übertragen werden, führen automatisch, ohne neu erfasst werden zu müssen, zu Bestellvorgängen. Das vermindert die Fehlerwahrscheinlichkeit und die richtigen Waren können bereits am nächsten Morgen an den richtigen Bestimmungsort ausgeliefert werden. Dieser Ablauf kann auch noch über das Internet an einen Fremdanbieter übertragen werden (Outsourching).

Grundlage für den Austausch von Daten sind besondere Vereinbarungen (EDI-Agreements). Diese beruhen häufig auf Rahmenverträgen. Diese regeln den Zugang einer Nachricht, die Haftung für fehlerhafte Übermittlung, den Beweiswert von EDI-Dokumenten, den Datenschutz, u.a. Die Geltung des Rahmenvertrages muss zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart werden.

Die Empfehlung der Kommission über die rechtlichen Aspekte des elektronischen Datenaustausches 94/820/EG empfiehlt, dass Wirtschaftsteilnehmer, die ihren Handel über EDI abwickeln, die Europäische EDI-Mustervereinbarung und den zugehörigen Kommentar (Anhang zur Empfehlung) zugrundelegen sollen.

 

E-Procurement:

Unter E-Procurement (Electronic-Procurement; elektronische Beschaffung/Besorgung) wird die Internet basierende Abwicklung von Einkaufsprozessen verstanden. Vereinfacht gesagt überwacht der Computer den Warenvorrat und bestellt automatisch bei einem bestimmten Stand.

 

Enterprise Resource Planning System (ERP):

Komplexe Applikationssoftware, die Geschäftsprozesse unterschiedlicher betrieblicher Funktionen, wie z.B. Finanzbuchhaltung, Warenwirtschaft oder Lagerhaltung in ein gemeinsames System integriert; administratives Rückgrat eines Unternehmens.

 

E-Sales:

Via Internet optimierter Vertriebsprozess eines Unternehmens. Charakteristisch sind Shop-Funktionen, wie Produktkataloge, Warenkörbe sowie Mechanismen zur statistischen Auswertung des Käuferverhaltens.

 

Customer Relationship Management (CRM):

Oberbegriff für alle Maßnahmen zur Kundengewinnung und -pflege. Ziel ist die individuelle Betreuung des Kunden durch die Zusammenführung aller kundenrelevanten Daten aus unterschiedlichen Kommunikationskanälen, wie beispielsweise Vertrieb, Call Center, Telemarketing, Website, usw in ein zentrales Informationssystem. CRM birgt ein beträchtliches Konfliktpotential mit dem Datenschutzrecht.

 

Cross-Selling:

Umsatzfördernde Technik des E-Commerce; kauft der Kunde ein Produkt, wird ihm ein ähnliches, dazupassendes angeboten.

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