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Entscheidungen Deutschland u.a. - 1996 - 2001 (zu Domainbezeichnungen)

zu den neueren Entscheidungen

"gus.de": OLG Köln, Urteil vom 21.12.2001, 6 U 104/01
Die Domain-Bezeichnung "www.gus.de" ist mit der Marke "GUS" eines branchenidentischen Unternehmens verwechselbar.
Urteil bei JurPC

"guenter-jauch.de": OLG Köln, Urteil vom 27.11.2001, 15 U 108, 109/01.
Ein Gebrauchmachen von dem berühmten Namen "Günther Jauch" liegt nicht vor, wenn im Rahmen eines sog. Domain-Checks, d.h. einer Recherche nach freien Domainnamen, die Besucher der Website den Namen zunächst ohne Zutun des Seitenanbieters in ein Fenster eingeben müssen und auf der Website ansonsten kein Hinweis auf den berühmten Namen enthalten ist.
Urteil bei JurPC

"shell.de": BGH, Urteil vom 22.11.2001, I ZR 138/99
Der deutsche Zweig des Ölkonzerns Shell hat die stärkeren Rechte an der Domain "shell.de" gegenüber Dr. Andreas Shell, dem derzeitigen Domaininhaber. 

Amtliche Leitsätze:

  1. Der kennzeichenrechtliche Schutz aus §§ 5, 15 MarkenG geht in seinem Anwendungsbereich grundsätzlich dem Namensschutz aus § 12 BGB vor.
  2. Schon die Registrierung, nicht erst die Benutzung eines fremden Unternehmenskennzeichens als Domain-Name im nichtgeschäftlichen Verkehr, stellt einen unbefugten Namensgebrauch nach § 12 BGB dar.
  3. Verwendet ein Nichtberechtigter ein bekanntes Kennzeichen als Domain-Namen im geschäftlichen Verkehr, liegt darin eine Beeinträchtigung der Kennzeichnungskraft des bekannten Zeichens nach § 14 Abs. 2 Nr. 3 bzw. § 15 Abs. 3 MarkenG.
  4. Kommen mehrere berechtigte Namensträger für einen Domain-Namen in Betracht, führt die in Fällen der Gleichnamigkeit gebotene Abwägung der sich gegenüberstehenden Interessen im allgemeinen dazu, daß es mit der Priorität der Registrierung sein Bewenden hat. Nur wenn einer der beiden Namensträger eine überragende Bekanntheit genießt und der Verkehr seinen Internet-Auftritt unter diesem Namen erwartet, der Inhaber des Domain-Namens dagegen kein besonderes Interesse gerade an dieser Internet-Adresse dartun kann, kann der Inhaber des Domain-Namens verpflichtet sein, seinem Namen in der Internet-Adresse einen unterscheidenden Zusatz beizufügen.
  5. Dem Berechtigten steht gegenüber dem nichtberechtigten Inhaber eines Domain-Namens kein Anspruch auf Überschreibung, sondern nur ein Anspruch auf Löschung des Domain-Namens zu.

2. Instanz: OLG München vom 25.3.1999, CR 1999, 382. 
Die Eintragung eines überragende Verkehrsgeltung aufweisenden Verkehrskennzeichens als Internet-Adresse durch eine Person gleichen Namens, und zwar auch bei rein privater Nutzung, behindert den Inhaber des Unternehmenskennzeichens in seiner geschäftlichen Betätigung. Bei der erforderlichen Interessenabwägung gebührt dem Interesse des Unternehmers der Vorrang gegenüber dem des Namensträgers (Darstellung Flick&Saß)

"rechtsanwaelte.de": Anerkenntnisurteil OLG München, 22.11.2001, 6 U 5611/00
Das Urteil des LG München wurde aufgehoben und der Feststellungsklage der Kläger stattgegeben.
Urteil bei Graefe&Partner

Urteil LG München I vom 16.11.2000, 7 O 5570/00:
Mit den Suchgewohnheiten von Internetnutzern hatte sich die für Wettbewerbsverstöße zuständige 7 . Zivilkammer in einem Rechtsstreit zwischen zwei Anwaltskanzleien zu befassen. Die Kläger sind Inhaber der Domain "www.rechtsanwaelte.de"; die Beklagten  sind der Meinung, dass die Verwendung dieser Domain im Internet zu Wettbewerbszwecken wettbewerbswidrig ist. Da die Kläger von den Beklagten vorgerichtlich zur Unterlassung aufgefordert worden waren, wollten sie mit der Klage feststellen lassen, dass den Beklagten keine Unterlassungsansprüche zustehen. Die Kammer sah aus eigener Sachkunde die Direkteingabe über naheliegende Domains,  etwa Gattungsbezeichnungen, als verbreitete Suchgewohnheit an. Daraus ergebe sich, dass der Inhaber der Domain mit dem Branchenbegriff "Rechtsanwälte" dem Rechtsrat Suchenden einen denkbar einfachen Weg zu seiner Homepage ebnet, von dem sämtliche Mitbewerber ausgeschlossen sind. Dieses Verhalten ist wettbewerbswidrig und mit dem Berufsbild des Rechtsanwalts nicht vereinbar. Die Klage wurde abgewiesen. 
Urteil bei Graefe & Partner
Urteil bei JurPC

"luzern.ch": Obergericht des Kantons Luzern, 13.11.2001
Die Verwendung des Domainnamens www.luzern.ch durch eine Drittperson (Privatfirma Head Web GmbH) verstösst gegen das wettbewerbsrechtliche Gebot des Handels nach Treu und Glauben.
Urteil bei JurPC (nicht rk)

"gointershop.de": LG München I, Urteil vom 9.11.2002, 3 HK O 2064/01
Die Reservierung einer Domain begründet die Vermutung einer Verletzung einer gleich oder ähnlich klingenden Marke nur dann, wenn die Umstände für eine kennzeichenmäßige Benutzung der Domain im geschäftlichen Verkehr sprechen. Der Anschein eines geschäftlichen Handelns reicht dabei nicht aus, da damit der Schutzbereich des Markenrechts überschritten würde.
Urteil bei JurPC

"alte.de": LG Düsseldorf, Urteil vom 09.11.2001, 38 O 81/01
Die Domain "alte.de" für ein Seniorenforum verletzt keine Namensrechte einer Fa. "Wilhelm Alte" aus der Branche des (industriellen) Ofenbaus. Die Registrierung einer Vielzahl von Domains lässt nicht generell auf wettbewerbsfeindliche Absichten schließen. Die mögliche Zahl von Reservierungen ist weder gesetzlich noch nach den Bestimmungen der Denic begrenzt. Viele Firmen "bevorraten" eine erhebliche Zahl von "Marken" auch und gerade im Internet. Ob die Rechte Dritter hierdurch unzulässig beeinträchtigt werden, ist jeweils im Einzelfall zu prüfen.
Urteil bei bonnanwalt.net (rk)

"steuererklaerung.de": OLG Nürnberg, 6.11.2001, 3 U 2393/01
Die Verwendung des Domain-Namens "steuererklaerung.de" für die Homepage eines Lohnsteuerhilfevereins ist irreführend und verstößt damit gegen § 3 UWG, da der Verkehr unter diesem Domain-Namen einen Anbieter erwartet, der umfassend Steuererklärungen anfertigen darf, was für den Lohnsteuerhilfeverein gerade nicht zutrifft.
Urteil bei JurPC

"oil-of-elf.de": Urteil des Kammergerichtes vom 23.10.2002, 5 U 101/01
Das Berufungsgericht hat der Berufung der Beklagten Folge gegeben und das Urteil des LG Berlin abgeändert. Eine Umweltschutzorganisation, die unter der Domain "oil-of-elf.de" über angebliche Umweltverschmutzungen seitens eines Ölkonzerns berichtet, verletzt durch die Nutzung der Domain nicht das Namensrecht (§ 12 BGB) des Ölkonzerns, da es an einer hinreichenden Interessenverletzung und an einem unbefugten Namensgebracuh fehlt.
Urteil bei JurPC

1. Instanz: Urteil LG Berlin vom 6.3.2001, 16 O 33/01
Das Namensrecht eines Namensträgers wird auch dann verletzt, wenn lediglich ein prägender Namensteil unbefugt in einer Internet-Domain eines anderen verwendet wird. Der Betreiber einer Website darf sich zwar im Rahmen der Kommunikationsrechte des Art. 5 GG kritisch mit der Unternehmenspolitik und den Umweltstandards eines Unternehmens auseinandersetzen, aber nicht in das Namensrecht des § 12 BGB eingreifen.
Urteil bei JurPC
Beschluss vom 18.1.2001 bei JurPC

"maggi.com": Entscheidung der WIPO vom 12.10.2001, Case No. 2001-0916
Der Nestle-Konzern verlor gegen den in der Schweiz lebenden Inhaber der Domain maggi.com Romeo Maggi. Das WIPO-Panel fuehlte sich von Nestle getaeuscht; Nestle habe in boeswilliger Absicht das Verfahren angestrengt und so versucht, die UDRP zu missbrauchen - als Domain Reverse Hijacking- bzw. Missbrauchsversuch eingestuft.
Entscheidung der WIPO

"digamma-portal.de": LG Frankfurt, 10.10.2001, 3/8 O 86/01
Für die Beurteilung der Verwechselungsgefahr kommt es im Namens- und Kennzeichenrecht auf das Zusammenspiel von Ähnlichkeit der Bezeichnungen, Kennzeichnungskraft und Branchennähe der Verwender an. Wenn der Domaininhaber die Domain nicht verwendet und damit überhaupt nicht im geschäftlichen Verkehr auftritt, gibt es keine Verwechslungsgefahr.
Urteil bei JurPC

"champagner.de": Urteil OLG München vom 20.9.2001, 29 U 5906/00
Domain widerspricht weder dem Wettbewerbsrecht noch dem Deutsch-Französischen Abkommen über den Schutz von Herkunftsangaben.
Urteil bei JurPC
Der BGH hat mit Beschluss vom 13.06.2002 - I ZR 292/01 - die Revision nicht zur Entscheidung angenommen, da die Sache zum einen keine grundsätzliche Bedeutung habe, zum anderen die Revision keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte.

"dino.de": OLG Karlsruhe 12.9.2001, 6 U 13/01
Die bloße Registrierung einer Marke als Domain ohne Bezug zu einem Produkt oder Gewerbe zum alleinigen Zweck der Freihaltung der Domain für einen Internetauftritt eines Kunden stellt noch keine kennzeichenrechtliche Benutzung dar, da die Domain als solche nicht als verwechslungsfähiges Produkt angesehen werden kann. Eine sittenwidrige Behinderung wäre nur dann gegeben, wenn die Reservierung der Domain ausschließlich in der Absicht erfolgt wäre, die Domain für einen Konkurrenten zu "sperren".
Urteil bei JurPC

"verteidigungsministerium.de": Urteil LG Hannover vom 12.9.2001, 7 0 349/01
Das Landgericht Hannover hat im Streit um die Domain verteidigungsministerium.de dem Anspruch der Bundesrepublik Deutschland gegen M. Mueller stattgegeben. Danach wird Mueller zur Abgabe einer Erklaerung auf Freigabe der strittigen Adresse gegenueber der DENIC e.G. verpflichtet (Az. 7 0 349/01). Grundlage der Entscheidung ist das Namensrecht aus § 12 BGB. Nach Ansicht des Gerichts besteht eine Zugangsverwirrung, da sich hinter der Domain keine Angaben ueber militaerische Aktivitaeten der BRD befinden, sondern ein Informationsportal zum Thema erfolgreiche Wehrdienstverweigerung. Interessant daran ist, dass die offizielle Bezeichnung der Behoerde gemaess Art. 65a Grundgesetz "Bundesministerium fuer Verteidigung" lautet. Ganz offensichtlich wurde das Namensrecht hier auf die umgangssprachliche Bezeichnung ausgedehnt (nicht rk)
Artikel bei Internetworld
Urteil bei JurPC

"frick.ch": Handelsgericht des Kantons Aargau vom 30.8.2001
Das Interesse der Klägerin, einer aargauischen Einwohnergemeinde, an der alleinigen Führung des Domainnamens "frick.ch" überwiegt gegenüber dem schwächeren, rein ökonomischen Interesse der Beklagten, die im Bereich Marketingkommunikation tätig ist.
Urteil bei Weblaw

"rechtsanwalt.com": LG Mannheim, Urteil vom 24.8.2001, 7 O 189/01
Die Wiedergabe der Internet-Adresse "rechtsanwalt.com" auf der Homepage eines Internet-Portalanbieters stellt kein Auftreten zur Kennzeichnung eines Unternehmens dar. Ein genereller Löschungsanspruch analog § 8 Abs. 2 MarkenG bezüglich Gattungsbegriffen in Domain-Namen besteht nicht.
Urteil bei JurPC

"strick.com": District Judge Bruce W. Kauffman, Eastern District of Pennsylvania, Aug.2001
Strick Corp., eine Traktorenherstellerin mit der Marke "Strick" wollte die Domain strick.com, die bereits von Strickland, eine Softwareentwickler registriert worden war, nachdem strickland.com schon besetzt gewesen war. Die Klage wurde abgewiesen, da die Parteien in verschiedenen Branchen tätig sind, keine Verwechslungsgefahr und keine Irreführung besteht und der Beklagte, dessen Spitzname "Strick" war, auch ein eigenes Interesse an der Domain hatte.
Artikel bei law.com

"budenheim.de": LG Mainz, Urteil vom 9.8.2001, 1 O 488/00.
Der Gebrauch des Gemeindenamens "Budenheim" in einer Internet-Domain durch eine Privatperson, die nicht Namensträger ist, verletzt das Namensrecht der Gemeinde.
Urteil bei JurPC

"boos.de": OLG München, 11.7.2001, 27 U 922/00
Eine Stadt hat gegenüber einer natürlichen Person, die ihren Namen als Domain registrieren lassen hat, keinen Unterlassungsanspruch, außer bei überragender Verkehrsgeltung; Namensschutz nach § 12 BGB umfasst auch Kurzform.
Urteil bei JurPC

1. Instanz: LG Augsburg vom 15.11.2000, 6 O 3536/00
Gemeinde Boos klagt die Firma Boos als Inhaberin der Domain "boos.de" auf Freilassung. Die Klage wurde abgewiesen. Recht einer kleinen Gemeinde geht nicht unbedingt dem Recht einer Person vor.
Urteil bei Netlaw
Anmerkungen
von Tobias H. Strömer zur Entscheidung des LG Augsburg und zu anderen Fällen von Interessenkollisionen

"literaturen.de": LG Düsseldorf, Urteil vom 6.7.2001, 38 0 18/01
Wer eine Vielzahl von generischen Internet-Domains für sich in der spekulativen Absicht registrieren lässt, sie später als Handelsware gegenüber einem derzeit noch nicht bekannten Interessenten zu verwerten, handelt wettbewerbsmäßig und im Sinne von § 826 BGB sittenwidrig und ist zur Freigabe verpflichtet.

"veltins.com": OLG Hamm vom 19.6.2001, 4 U 32/01
Die Marke und das Firmenschlagwort "Veltins" der Brauerei genießt gegenüber der für eine gleichnamige Firma im Textilbereich (allerdings mit einem Doppelnamen, dessen zweiter Teil nach Ansicht des Gerichtes genauso prägend war wie "veltins") registrierten Domain veltins.com Schutz nach dem Markengesetz wegen Rufausbeutung und Verwässerungsgefahr. Kennzeichenrechtliche Ansprüche nach dem Markengesetz gehen Namensschutz nach § 12 BGB vor. Bereits die Registrierung der Domain kann Markenrechte beeinträchtigen, da die Gefahr der Nutzung der Domain besteht. Um dem begegnen zu koennen, muss der Kennzeichenschutz des Markeninhabers schon im Vorfeld einsetzen.
Das zunächst angerufene Landgericht hatte einen Unterlassungs- und Löschungsanspruch der Brauerei gegenüber dem Internetservice, der die Domain veltins.com 1999 für das Textilunternehmen registrierte und seither treuhänderisch verwaltete, bejaht; gegenüber dem Textilunternehmen wurde die Klage abgewiesen, weil dieses die Internetseite noch nicht nutzte. Das angerufene OLG Hamm bestätigte das Urteil, wenn auch aus anderen Gruenden als das Landgericht, das das Namensrecht herangezogen hatte.
Urteil bei JurPC

"info-duisburg.de": LG Duesseldorf vom 12.6.2001
Nach Ansicht des Gerichts hat die Stadt Duisburg keinen Anspruch auf Unterlassung der Bezeichnung "info-duisburg" aufgrund ihres Namensrechts (§ 12 Satz 2 BGB), da Orts- und Staedtenamen stets auch geographische Angaben sind, die dazu dienen, ein bestimmtes raeumliches Gebiet von anderen Flaechen zu unterscheiden. Bei info-duisburg.de handelt es sich um eine beschreibende Angabe der geographischen Lage, ohne dass damit die Stadt als oeffent-lich-rechtliches Subjekt gemeint ist und als solches von Internetnutzern verstanden wird. Der Bestandteil "info" wird allgemein als Abkuerzung fuer das Wort Information verstanden. Der Gesamtbegriff "info-duisburg" laesst Informationen ueber Duisburg erwarten.

"us-dental.de": OLG München, 25.5.2001, 29 U 2178/99
NJWE-WettbR 2000, 238

"haug.de": OLG Nürnberg, Urteil vom 5.6.2001, 3 U 817/01
Wird festgestellt, dass dem Benutzer der Domain "haug.de" ein vorrangiges Recht an der Benutzung des Namens Haug nicht zusteht, verletzt der Domain-Inhaber auch durch die Veranlassung eines Dispute-Eintrages bei der DENIC e.G. das dem Berechtigten zustehende Namensrecht. Die Interessenverletzung des Berechtigten liegt darin, dass durch die mit dem Dispute-Eintrag der DENIC verbundene Verweigerung der Registrierung eines neuen Berechtigten eine Veräußerung und sinnvolle Verwertbarkeit des Domain-Namensrechtes unmöglich gemacht wird.
Urteil bei JurPC

"mitwohnzentrale.de": BGH vom 17. 5 2001 - I ZR 216/99
Die lang erwartete Entscheidung des BGH zum Thema Gattungsnamen. Die Verwendung eines beschreibenden Begriffes als Domain ist nicht generell wettbewerbswidrig; unter bestimmten Umständen kann darin aber eine irreführende Alleinstellungsbehauptung liegen.

"mitwohnzentrale.de": Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 13. Juli 1999, 3 U 58/98 (CR 1999, 779). 
Die Klägerin ist ein Verein, in dem sich über 40 sog. Mitwohnzentralen in verschiedenen Städten Deutschlands zusammengeschlossen haben, die Beklagte ist ein konkurrierender Verein, in dem sich über 25 andere Mitwohnzentralen unter einer anderen Bezeichnung in Deutschland organisiert hatten; Internet-Nutzer, die über die Branchenbezeichnung auf die Homepage der Beklagten gelangt sind, finden ein umfangreiches Angebot an Mitwohnzentralen in verschiedenen Städten vor, sodass der Interessent im Regelfall keine Veranlassung haben wird, seine Suche nach weiteren Anbietern fortzusetzen. Darin liegt unlauterer Wettbewerb in Form des Abfangens von Kunden. Die Verwendung von Gattungsnamen wie flug.de, reise.de oder buch.de als Domain-Adresse ohne unterscheidungskräftige Zusätze ist als wettbewerbswidrig § 1 UWG) untersagt; führt zu einer wettbewerbswidrigen Kanalisierung der Kundenströme und Behinderung des Leistungswettbewerbes. Der Gattungsbegriff werde dadurch im Internet faktisch monopolisiert.
Pressebericht vom 4.12.1999
Darstellung Flick&Saß

Entscheidung bei Online-Recht

Urteil erster Instanz bei JurPC

"ambiente.de": BGH vom 17. 5 2001 - I ZR 2516/99
Zur Prüfungspflicht der DENIC bei der Domainregistrierung.

"weltonline.de": OLG Frankfurt, 10.5.2001, 6 U 72/00, MMR 2001, 696 ff
Sittenwidrige Behinderung durch einen Inhaber tausender Domains, der beabsichtigt, die Portalfunktion seiner u.a. aus fremden Kennzeichen gebildeten Domains dazu zu benutzen, von den Kennzeicheninhabern ein Entgelt zu verlangen, wenn diese eine eigene Webseite einrichten und eigene Angebote unter ihren Kennzeichen ins Internet stellen wollen.
Urteil bei JurPC

"www.budweiser.com": Urteil LG Köln vom 20.4.2001, 81 O 160/99
Eine weltweit abrufbare Internetseite, die sich erkennbar nicht an deutsche Surfer richtet (Sprache, Flagge), verletzt kein deutsches Markenrecht.
Urteil bei Bonnanwalt.de

"autovermietung.com": OLG München, 19.4.2001, 29 U 5725/00
MMR 2001, 615 ff (=CR 2001, 463 ff)
LG München I, 28.9.2000,  4 HK 13251/00 (CR 2001, 194 ff)

"kueche.de": Urteil LG Darmstadt vom 17.4.2001, 16 O 501/00
Die Verwendung der lnternet-Domain www.kueche.de verstößt nicht gegen die guten Sitten im Wettbewerb. Es wird nicht verkannt, dass es sich um einen höchst attraktiven, weil naheliegenden generischen Begriff handelt, der geeignet ist, den Beklagten einen Wettbewerbsvorsprung vor anderen Küchenfachhändlern zu verschaffen. Dieser Umstand reicht indessen nicht aus, um dem Handeln der Beklagten in dem vom Konkurrenzkampf geprägten Wettbewerb das Merkmal der Unlauterkeit zu geben.
Urteil bei Normative Zusammenhänge

"friedrich gegen fridrich": Landgericht Düsseldorf vom 4.4.2001, 2 a 0 437/00
Der Jura-Student Dirk Friedrich hat die Domain "friedrich.de" erfolgreich von dem Juwelier J.B. Fridrich GmbH & Co. KG eingeklagt. Der Juwelier hatte neben der Domain "fridrich.de" auch die Domain friedrich.de besetzt, um auch bei Falschschreibung seines Namens aufgrund dessen ungewöhnlicher Schreibweise erreichbar zu sein; der Klage wurde stattgegeben.
Urteil bei Netlaw

"anwalt-hannover.de": OLG Celle, 29.3.2001, 13 U 309/00
NJW 2001, 2100

"schuhmarkt.de": Urteil LG Hamburg, 22.3.2001, 315 O 856/00
Behinderung eines Herausgebers einer Fachzeitschrift im Schuhmodenbereich durch Reservierung der Domain zum ausschließlichen Zweck des Verkaufes der Domain verstößt gegen § 1 UWG.
Urteil bei JurPC

"www.tacker-technik.de": Urteil LG Köln vom 15.3.2001, 84 O 137/00
Die Domain "www.tacker-technik.de" für eine Website mit Informationen aus der Befestigungstechnikbranche ist nicht sittenwidrig, obwohl der Begriff "Tackertechnik" im Firmennamen des Klägers enthalten ist, da der Begriff nicht unterscheidungskräftig ist.
Urteil bei Bonnanwalt.de

"saeugling.de": LG München I, Urteil vom 8.3.2001, 4 HK O 200/01
Eine Zuordnungsverwirrung durch den Gebrauch des Namens "saeugling" im Rahmen einer Internet-Domain ist nicht gegeben, da der Begriff "Saeugling" rein beschreibender Natur ist und im Zusammenhang mit den auf den Seiten gebotenen Informationen für Kleinkinder nicht auf eine bestimmte natürliche Person des Namens "Saeugling" hinweist.
Alleine durch die Tatsache, dass auf einer Homepage über einen Provider Werbung geschaltet wird, die zur Reduzierung der Kosten für das Providing führt, ist ein Handeln im geschäftlichen Verkehr noch nicht erwiesen.
Urteil bei JurPC

"praline-tv.de": Urteil OLG Frankfurt vom 8.3.2001, 6 U 31/00
Rechtsmissbrauch durch Registrieren einer Vielzahl von Domains, die aus den Namen oder Titeln fremder Unternehmen gebildet sind, in der spekulativen Absicht, die Namensträger zur Erteilung eines Auftrags oder zum Abkaufen der Domains zu bewegen.
Urteil bei JurPC

"startup.de": OLG Hamburg, 15.2.2001, 3 U 97/00
WRP 2001, 717 ff (=MMR 2001, S.612)

"waldheim.de": Urteil LG Leipzig, 8.2.2001, 11 O 8573/00
Die Gemeinde Waldheim hat keinen Anspruch auf Untersagung des Gebrauchs der Domain "waldheim.de" gegen ein privates Veranstaltungshaus gleichen Namens, das die Domain zuerst hat registrieren lassen, da es insoweit beim Grundsatz der Priorität der Registrierung bleibt und ein höher zu bewertendes Interesse der Gemeinde am Gebrauch der Domain nicht gegeben ist.
Urteil bei JurPC

Übertragung der Domain auf den Provider: Urteil LG Coburg vom 7.2.2001, 22 O 9/01
Wenn der bisherige Provider eine Domain auf sich übertragen lässt und fortan unter dieser Domain nur noch die Webseite des Providers aufrufbar ist, wird das Namensrecht des bisherigen Domain-Inhabers nach § 12 BGB verletzt, auch wenn die DENIC dem Provider die Auskunft gab, die Domain sei frei.
Urteil bei JurPC

"aoltrader.com": Entscheidung der WIPO vom 25.1.2001, Case No. 2000-1604
Klage von America Online gegen Frank Albanese trotz bekannter, aufrechter Marke AOL  abgewiesen. Der Beklagte hat die Domain nicht schlechtgläubig für den Handel mit AOL-Aktien erworben und nutzt sie fair, indem er darauf hinweist, dass die Site nichts mit AOL zu tun hat.
Entscheidung der WIPO

"brucespringsteen.com": Entscheidung der WIPO vom 25.1.2001, Case No. 2000-1532
 Bruce Springsteen verliert gegen Fanclub, da der Fanclub die Site nie kommerziell genutzt habe und außerdem bislang keinen Verusch unternommen habe, die potenziell wertvolle Domain zu veräußern.
Entscheidung der WIPO

"aolvacations.com": Entscheidung der WIPO vom 22.1.2001, Case No. 2000-1364
Klage von America Online gegen Transoceanic Travel trotz bekannter, aufrechter Marke AOL  abgewiesen. Die Beklagte leitete die Domain aus "Alfonso (Inhaber von Transoceanic) Online ab und die WIPO erachtete dies als ausreichendes eigenes Interesse, um die Domain aolvacations behalten zu dürfen.
Entscheidung der WIPO

"freelotto.de": Urteil LG Köln vom 18.01.2001, 84 O 66/00
Der (Mit-)Inhaber der Marke "Lotto" besitzt wegen Verwechslungsgefahr einen markenrechtlichen Unterlassungsanspruch aus §§ 4, 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG und einen Löschunganspruch aus § 1004 BGB gegen den Inhaber der Domain "freelotto.de".
Urteil bei Westphal&Heng

"goldline.com": Entscheidung der WIPO vom 4.1.2001, Case No. 2000-1151
WIPO stellt "Reverse Domain Name Hijacking" fest. "Wissentliche Mißachtung der legitimen Interessen von Del Mar Internet an goldline.com" und "bösartiges und rücksichtsloses Verhalten" wirft die WIPO dem Kläger vor. Sie behaupteten einfach, das alleinige Recht an der Domain goldline.com zu besitzen, obwohl es in den USA mehr als 40 Markenzeichen mit der identischen Bezeichnung goldline gebe.
Entscheidung der WIPO

"nominator.de": Endurteil LG München vom 7.12.2000, 4 HKO 20974/2000.
Die Antragstellerin Endemol ist Produzentin der Fernsehserie "Big Brother". Sie wollte eine Website für den Kandidaten Christian einrichten, und zwar unter seinem Künstlernamen "Nominator". Der Antragsgegner ist Student und hat im September 2000 die Domain "nominator.de" registrieren lassen und betreibt ein Internetportal für die Nominierung versch. Produkte aus dem Lifestyle-Bereich. Der Antrag wurde zurückgewiesen, da die ASt weder in eigenem Namen, noch für Christian entsprechende Rechte geltend gemacht werden können. Zum Zeitpunkt der Domainregistrierung bestand keine Verkehrsgeltung; der AG erlangte Kennzeichenschutz mit Ingebrauchnahme der Domain.
Urteil bei ejura 

"sauna.de": OLG Hamm, Urteil vom 2.11.2000, 4 U 95/00
Ein Verstoß gegen das Irreführungsverbot des § 3 UWG durch den Gebrauch der Gattungsbezeichnung "Sauna" im Domain-Namen ist nicht gegeben, wenn durch den Begriff das Leistungsangebot des Domain-Inhabers zutreffend beschrieben wird. Bei einem Gattungsbegriff ohne weitere Zusätze erwartet der Internet-Nutzer eine Präsentation aus diesem Bereich, nicht aber einen übergeordneten Informationsdienst. Ein Kanalisierungseffekt ist nicht sittenwidrig gem. § 1 UWG, da der Vorteil aus der Priorität der Registrierung der Domain folgt. Dies ist als wettbewerbskonform anzusehen, vergleichbar der Eröffnung eines ersten Geschäfts einer Branche.
Urteil bei JurPC

"altavisga.com": Entscheidung  der WIPO vom 25.10.2000, Case No. 2000-1091
Ein Russe ließ verschieden Domains registrieren, die bekannten Markennamen ähneln. Hier wurde bei der bekannten Suchmaschine Alavista das "t" durch ein "g" ersetzt. Es liegt Verwechslungsfähigkeit und Schlechtgläubigkeit vor.
Entscheidung  der WIPO

"marine.de": Urteil LG Hamburg vom 13.10.2000, 416 O 129/00
Die Deutsche Marine besitzt gegen den Inhaber der Domain "marine.de" keinen namensrechtlichen Übertragungsanspruch. Das Verlangen eines finanziellen Ausgleichs für die Übertragung einer Domain kann dem Domaininhaber im vorliegenden Fall nicht zum Vorwurf gemacht werden, es handelt sich insofern nicht um einen Fall des "Domain-Grabbings".
Urteil bei Westphal&Heng

"teambus.de": OLG München, Urteil vom 12.10.2000, 29 U 3947/00
Zwischen einer Domain und einer Marke kann nur dann Verwechslungsgefahr bestehen, wenn die Domain als Hinweis auf eine Ware bzw. Dienstleistung verwendet wird, für welche auch die Marke Schutz entfaltet, d.h. nur dann, wenn eine Benutzung im Bereich der Branchennähe erfolgt.
Urteil bei JurPC

"inmotion.de": Urteil LG Frankfurt vom 11.10.2000, 3/11 O 144/00.
Die börsennotierte, seit 1998 eingetragene IN-motion AG, die seit 1999 Inhaberin der Marke "inmotion" unterliegt gegen den Verein 'Drogenberatung eV Bielefeld, der seit Anfang 1998 ein Drogenprogramm unter dem Projektnamen "INMOTION" betreibt.
Urteil bei Jurawelt

"zwangsversteigerungen.de": Urteil LG Köln vom 10.10.2000, 33 O 286/00
Die Verwendung von freihaltebedürftigen Gattungsbegriffen als Domain-Namen ist wettbewerbswidrig; unterscheidungskräftiger Zusatz ist notwendig.
Urteil bei JurPC

"stmoritz.com": Entscheidung der WIPO vom 17.8.2000, Case No. 2000-0617
Die Klage des Kur- und Verkehrsvereines St. Moritz gegen StMoritz.com mit Sitz in Saudi-Arabien wird abgewiesen: Kein schlechter Glaube, weil die Beklagte die Website tatsächlich im Rahmen eines Netzes von Websites über Länder und Städte zu Informationen über St. Moritz verwendet.
Entscheidung der WIPO

"deutschland.de": Urteil LG Berlin vom 10.8.2000, 16 O 101/00.
Auch eine Gebietskörperschaft genießt Namensschutz nach § 12 BGB; ein schutzwürdiges Vertrauen dahingehend, diese Domain behalten zu dürfen, konnte die Beklagte nicht entwickeln.
Urteil bei JurPC

"joop.de": LG Hamburg, Urteil vom 1.8.2000, 312 O 328/00
Der national und international bekannte Modedesigner Joop kann die Nutzung der Domain "www.joop.de" gegenüber einem anderen Träger dieses Namens aus namens- und markenrechtlichen Gründen untersagen, da insoweit das Recht an der ungestörten Führung der durch § 12 BGB geschützten Bezeichnung "Joop" als Bestandteil des Unternehmensnamens verletzt wird. Demgegenüber greift der Einwand des Rechts der Gleichnamigen nicht durch, da dieses Recht besagt, dass der jüngere Namensträger alles ihm Zumutbare tun muss, um Verwechselungen zu vermeiden; insoweit wären vorliegend zum Ausschluss von Verwechselungen Zusätze in der Domain geboten gewesen.
Urteil bei JurPC

"attmexico.com"
"att-latinamerica.com":
Entscheidung der WIPO vom 28.7.2000, Case No. 2000-0553
Die amerikanische Firma AT&T Corp. (mit der Marke AT&T) gewinnt gegen die österreichische Firma WorldclassMedia.com; letztere war bei Registrierung und Benutzung der Domains schlechtgläubig (Verkaufsabsicht).
Entscheidung der WIPO

"jt.com": Entscheidung der WIPO vom 24.7.2000, Case No. 2000-0492
Japan Tobacco Inc. (mit dem Logo "JT" und über 100 Markenregistrierungen weltweit) gewinnt gegen Yoshiki Okada, der sich nicht auf den Streit eingelassen hat.
Entscheidung der WIPO

"sting.com": Entscheidung der WIPO vom 20.7.2000,  Case No. 2000-0596
Der Popstar Sting verliert den Prozess um die Domain sting.com, weil der Besitzer die Domain nicht zum Geldverdienen und bereits vor 8 Jahren registrieren ließ und sie auch verwendet hat und es sich beim Wort "sting" (Stachel) um ein gebräuchliches englisches Wort handle.
Entscheidung der WIPO

Pseudonym als Domain: Urteil OLG Köln vom 6.7.2000, 18 U 34/00
Auch ein im Internet gebrauchtes Pseudonym, hier für eine E-Mail Adresse, kann allgemeinem Namensschutz nach § 12 BGB unterliegen. Der Träger eines identischen bürgerlichen Namens hat gegenüber dem Verwender des Pseudonyms keine vorrangige Stellung zur Namensführung und kann sich lediglich gegen persönlichkeitsrechliche Verletzungen des Namens zur Wehr setzen.
Siehe auch LG Köln vom 23.2.2000, 14 0 322/99 - Urteil bei Gravenreuth

"lastminute.com": Urteil LG Hamburg vom 30. 06. 2000, 416 O 91/00
Es bestehe kein grundsätzliches Freihaltebedürfnis für beschreibende Domains; gegenteiliges Ersturteil wie "mitwohnzentrale.de" (Darstellung Flick&Saß)
Urteil bei JurPC

"scientologie.org": Entscheidung der WIPO vom 23.6.2000, Case No. 2000-0410
Der Münchner Verein "Freie Zone E.V. sicherte sich die Domain und gewann gegen die Scientology-Kirche.

"alcon.de": Urteil OLG Frankfurt vom 4.5.2000, 6 U 81/99.
Beide Firmen führen den Namen "Alcon", die Klägerin schon länger, die Beklagte hat die Domain; es besteht aber wegen Branchenverschiedenheit keine Verwechslungsgefahr. Daher hat die Klägerin weder aus dem Marken- noch aus dem Namensrecht einen Unterlassungsanspruch.
Urteil bei bonnanwalt.de

"berneroberland.ch": Urteil des Schweizerischen Bundesgerichtes vom 2.5.2000, 4C.450/1999/rnd
Das Bundesgericht spricht hier erstmals auch hinsichtlich einer geographisch-touristischen Region, nämlich "Berner Oberland" aus, dass dieser Domainname im Internet für eine allgemeine touristische Interessensvertretung der Region zugänglich sein muss.
Entscheidung des Schweizer Bundesgerichtes (Suchwort berneroberland eingeben)

"weideglueck.de": Beschluss OLG Frankfurt vom 12.4.2000, 6 W 33/00. 
Inhaberin der Marke "Weideglück" hat Unterlassungsanspruch wegen schikanöser, sittenwidriger Behinderung nach §§ 826, 226 BGB gegen denjenigen, der ohne nachvollziehbares eigenes Interesse eine gleichlautende Domain registrieren ließ.

"luckau.de"- Verzicht auf Domain: Urteil Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 12.4.2000, 1 U 25/99. Der Domain-Name stellt ein namensähnliches Kennzeichen dar, dem über die bloße Registrierung hinaus auch die Funktion einer Kenntlichmachung des hierunter registrierten Internetteilnehmers zukommt. Für einen Verzicht bedarf es der für Verpflichtungserklärungen einer Gemeinde nach der Gemeindeordnung vorgesehene Schriftform.
Urteil bei JurPC

"luckystrike.de" Beschluss LG Hamburg vom 01.03.2000, 315 O 219/99
Auch private Nutzung einer Marke als Domain verletzt Markenrecht, wenn auf der Website ein Werbebanner aufscheint, ganz gleich, ob zu Verdienstzwecken oder nicht. Wenn etwa im Gegenzug für die Schaltung des Werbebanners Gratis-Webspace geboten wird, liegt bereits "Handeln im geschäftlichen Verkehr" vor (Darstellung Flick&Saß)

"Pseudonym-Domain": Urteil Landgericht Köln vom 23.2.2000, 14 O 322/99
Der Träger eines Familiennamens und Rechtsanwalt hat keine besseren Rechte an einer Domain dieses Namens als derjenige, der die bereits seit einiger Zeit unter dem Pseudonym gleichen Namens auftritt.
Urteil bei Netlaw

"Worldwrestlingfederation.com": Entscheidung der WIPO vom 14.1.2000, Case No. D99-0001
Ein Kalifornier hatte sich die Domain registrieren lassen und der WWF [World Wrestling Federation] zum Kauf angeboten. Laut Entscheidung der WIPO wurde die Domain zu Unrecht registriert - Worldwrestlingfederation.com steht der Worldwrestlingfederation zu.
Entscheidung der WIPO

"vw.net":  US-Bundesgericht
Die US-Firma Virtual Works war Inhaberin der Domain VW.net. VW brachte eine einstweilige Verfügung zur Erlangung dieser Domain ein. Ein US-Bundesrichter meinte aber, ein Markeninhaber müsse nicht alle Web-Adressen besitzen 
Pressemeldung vom 4.12.1999

"fahrplan.de": LG Köln
Die deutsche Bahn unterlag gegenüber der Web-Service-Agentur Creaktiv; Fahrplan sei nicht unbedingt ein Begriff, der mit der Bahn assoziiert wird; 
Pressemeldung vom 3.12.1999

"intershopping.com": Endurteil des Landgerichtes München vom 21.9. 1999 - Az: 9HK 0 12244/99; Zuständigkeit trotz Sitz der Beklagten in den Niederlanden; Anwendung deutschen Rechts; Domain ist verwechslungsfähig mit der Marke der Klägerin "Intershop".
Entscheidung bei Online-Recht
Urteil OLG München vom 20.1.2000, 29 U 5819/99: Der Berufung wurde keine Folge gegeben.
Urteil bei JurPC

"photodose.de": Urteil LG Bremen vom 13.1.2000, 12 O 453/99
Serviceprovider haften für Markenrechtsverstöße ihrer Kunden, wenn der Kunde nicht erreichbar ist.
Urteil bei Net&Law

Familienname: LG Paderborn vom 1.9.1999, MMR 2000, 40. 
Das Namensrecht eines Unternehmens ohne überragende Verkehrsgelltung und dasjenige einer Famile, für die ein entsprechender Domain-Name eingetragen ist, stehen sich gleichrangig gegenüber. In diesem Fall gilt das Prioritätsprinzip 
Darstellung Flick&Saß

"rolls-royce.de": Urteil des OLG München vom 12.8.1999, 6 U 4484/98
Die Beklagte hat eine Vielzahl von Domain-Namen, u.a. "kfz-boerse.de" und alle in Deutschland bekannten Automarken, registrieren lassen und beabsichtigt einen Internetführer herauszugeben, um auf diesen Begriff-Domains kostenpflichtige Werbung zu schalten sowie den kostenlos dort aufgeführten Firmen weitergehende kostenpflichtige Präsentationsmöglichkeiten, Kauf oder die Miete ihrer Domains anzubieten. Verstoß gegen Namensrecht nach § 12 BGB werde auch durch den Zusatz "boerse" nicht ausgeschlossen, da dieser nur beschreibend sei.
Urteil bei JurPC

Bindestrich in der Domain: Urteil LG Köln vom 10.6.1999, 31 O 55/99.
Die Verwendung eines Domainnamens, der sich nur durch einen Bindestrich von einem geschützten Kennzeichen unterscheidet, begründet Verwechselungsgefahr; es bietet sich an, eine Leerstelle innerhalb einer Firmenbezeichnung bei Verwendung als Internet-Domain, die keine Leerstelle aufweisen darf, durch einen Bindestrich zu füllen; bei Branchenidentität und nahezu identischer Bezeichnung ist die Verwechselungsgefahr selbst dann gegeben, wenn man der betroffenen Firma nur einen minimalen Schutzumfang zubilligen würde.
Urteil bei JurPC
Hingegen hielt das LG Koblenz (Beschluss vom 27.10.1999, 1 HO 125/99 - "allesueberwein.de") den Bindestrich für unterscheidungskräftig und ließ die unterschiedliche Schreibweise zu.
Urteil bei JurPC

"badwildbach.com": OLG Karlsruhe 9.6.1999 - 6 U 62/99
Domain muss wegen Verletzung des Namensrechtes der klagenden Stadt herausgegeben werden.
Entscheidung bei Akademie.de

"buecher.de - buecherde.com": OLG München vom 22.4.1999, CR 1999, 595. 
An "freihaltebedürftigen" Begriffen  können in der Second lebel domain nur ausnahmsweise Namens und Markenrechte geltend gemacht werden. Daran anschließend:
Urteil LG München I vom 30.6.1999, 7 HK O 5649/99 - Urteil bei JurPC
Urteil OLG München vom 23.9.1999, 29 U 4357/99, MMR 2000, 100. 
Die Verwendung der Top Level Domain "de" in einer Firma ist ungewöhnlich und kann unter Umständen einer beschreibenden Angabe außerhalb des Internet Kennzeichnungskraft verleihen. Wird der auf diese Weise kennzeichnungskräftige Firmenbestandteil von einem Konkurrenten in einer Second Level Domain übernommen, liegt darin eine Verletzung des Firmenrechtes. Sie kann zugleich wettbewerbswidrig sein; buecherde.com ist mit buecher.de verwechslungsfähig.
Urteil bei JurPC

"stadtinfo.com": Urteil Landgericht Braunschweig vom 24. Februar 1999 - 9 O 238/98.
Gesch. Wort/Bildmarke "Stadtinfo" geht vor Internetadresse stadtinfo.com, wobei aber die Eintragungsfähigkeit der Marke nicht geprüft wurde.
Entscheidung bei Online-Recht

"Tippfehler und Trittbrettfahrer":  Beschluss Landgericht Düsseldorf vom 5. Januar 1999 - 34 O 2/99 - klugsuchen.de gegen klug-suchen.de
Entscheidung bei Online-Recht

"herzogenrath.de": OLG Köln, 18.12.1998, 13 W 48/98
Urteil bei Akdademie.de

"amtsgerichte.de": Beschluss Landgericht Köln vom 1. September 1998 - 31 O 714/98
Entscheidung bei Online-Recht 

"warez.de" Landgericht Frankfurt, 26.8.1998, 2/6 O 438/98:
Eine Firma hatte die Marke warez beim Patentamt schützen lassen. Als sie die Marke auch als Domain reservieren lassen wollte, stellte sie fest, dass diese bereits vergeben war. Der Domaininhaber hatte die älteren Rechte und muss die Domain auch dem Markeninhaber gegenüber nicht zurückgeben.
Entscheidung bei Online-Recht

"zwilling.de": OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.6.1998, 6 U 247/97
Der Marke "Zwilling" kommt wegen ihres festgestellten Bekanntheitsgrades eine überragende Verkehrsgeltung zu, die eine Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft der Marke und damit einen Unterlassungsanspruch gegen die Verwendung gleicher oder ähnlicher Zeichen begründet. Durch die Verwendung des mit der Marke nahezu identischen Domainnamens werden die mit der Marke verbundenen Gütevorstellungen in unlauterer Weise ausgenutzt, um die Aufmerksamkeit der Internet-Benutzer auf das eigene Angebot zu lenken.
Urteil bei JurPC

"emergency.de": Landgericht Hamburg vom 10. Juni 1998 - 315 O 107/98:  
Die Firma Topware als Markeninhaberin des Spieles „Emergency" hatte den Inhaber der Domain emergency.de, der Informationen zu medizinischen Notfällen anbietet, abgemahnt. Klage wurde abgewiesen. Mit Gebrauch der Domain werde ein Namensrecht gem. § 12 BGB erworben. Emergency.de war früher dran; außerdem wurde die Verwechslungsfähigkeit verneint.
Entscheidung bei Online-Recht

"eltern.de":  LG Hamburg, 25.3.1998, 315 O 792/97
Die Registrierer der Internetadressen mussten diese an die Städte bzw. an die Zeitschrift "Eltern" herausgeben.
Entscheidung bei Akademie.de

"krupp.de": Urteil des OLG Hamm vom 13. Januar 1998 - 4 U 135/97 OLG Hamm. 
Auch Domain fällt unter Namensschutz des § 12 BGB; bei Namensgleichheit entscheidet Verkehrsgeltung.
Entscheidung bei Online-Recht
Anmerkung von Torsten Bettinger

"freundin.de": OLG München, 6 U 4798/97
Ein Privater, der sich die Domain früher zum Zweck eines Partnervermittlungsdienstes reservieren ließ, musste sie an die gleichlautende, allgemein bekannte Zeitschrift herausgeben
(Darstellung Flick&Saß).

"honda.de": LG Frankfurt, 2.4.1997, 2/6 O 194/97
Ein Geschäftsmann hatte sich 92 deutsche Domains mit klingendem Namen gesichert und wollte diese gewinnbringend an die entsprechenden Firmen verkaufen. Dieses Verhalten wurde als sittenwidrig eingestuft.
Entscheidung bei Akademie.de

"epson.de": LG Düsseldorf 4.4.1997, 34 O 191/96
Die Verwendung einer eingetragenen Marke als Teil einer Domain verstößt gegen § 15 MarkenG und gegen das Namensrecht nach § 12 S. 2 BGB.
Entscheidung bei Akademie.de

"hauptbahnhof.de: 
Nachdem die dt. Bahn in erster Instanz gewonnen hat, ist der Rechtsstreit jetzt in 2. Instanz anhängig (Artikel); problematisch an der Entscheidung ist der Widerspruch mit der Entscheidung, dass Begriffe des täglichen Lebens nicht schutzfähig sind (siehe unten "Mitwohnzentrale); siehe auch bahnhof.de; hier hat die Bahn gewonnen.

"braunschweig.de": LG Braunschweig 28.1.1997, 9 O 450/96
Urteil bei Akademie.de

"heidelberg.de": LG Mannheim 8.3.1996, 7 O 60/96
Namensrecht der Stadt beeinträchtigt, während Beklagte keine eigenen Rechte am Namen hat.
Entscheidung bei Akademie.de

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