DilemmaDaten, die zur Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität erhoben werden, werden bereits bei Bagatelldelikten oder überhaupt "auf Zuruf" herausgegeben.Eine Einschränkung der Herausgabe der Daten auf schwere Delikte auch hinsichtlich der IP-Adresse bedarf eines Gesetzes. Die Umsetzung der RL soll aber bezüglich der Internetdaten bis Frühjahr 2009 aufgeschoben werden.Das bedeutet: Das Verhalten des Providers ist weiterhin entscheidend. Speichert er, muss er die Daten herausgeben!Die Verantwortung über unsere Daten lastet somit auf unseren Providern
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