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Entscheidungen - Sonstiges
letzte Änderung 16.1.2004
Kündigungsrecht für Internet-Provider: OLG Koblenz, Urteil vom
30.10.2003, 2 U 504/03 Eine Vertragsklausel, nach der der Internet-Provider einen Vertrag über die Zurverfügungstellung eines Internet-Zugangs mit Mindestlaufzeit jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen kündigen kann, der Kunde aber nur mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der Mindestlaufzeit, verstößt gegen § 307 Abs. 1 S. 1 BGB, da die in der unterschiedlichen Dauer der Vertragsbindung zum Ausdruck kommende Ungleichbehandlung der Vertragspartner gegen Treu und Glauben verstößt.
"ritter.de"- Freigabe von Kunden-Domain: OLG München, Urteil vom 5.12.2002, 6 U 5770/01 Im Falle einer Kündigung sind Provider auch dann zur Freigabe der Webadresse verpflichtet, wenn nicht der Kunde, sondern der Provider bei der Vergabestelle Denic als Inhaber eingetragen ist.
Schadensersatz wegen Abschaltung vom Netz: AG Charlottenburg, 11.1.2002, 208 C 192/01 Ein Webhosting-Vertrag ist nach Mietrecht zu beurteilen. Die Nichtabrufbarkeit gehosteter Inhalte stellt einen Mangel (§ 536 BGB) der Mietsache dar. Eine anfängliche Garantiehaftung für die Nichtabrufbarkeit der Inhalte scheidet dann aus, wenn die Nichtabrufbarkeit durch einen massiven Anstieg von Zugriffen potentieller Kunden aufgrund einer Veröffentlichung der Internet-Adresse in einer auflagenstarken Zeitschrift verursacht worden ist. |