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E-Government
letzte Änderung 6.9.2008
Dieses Kapitel ist erst im Aufbau und dient vorerst als Materialsammlung.
News
- Behördendienst auf Knopfdruck, Standard 2.8.2004
- Politik mit Zukunft, Telepolis 21.7.2004
- Gedämpfte Begeisterung für E-Government, Heise Online 19.7.2004
Literatur
- Dietmar Jahnel, Jahrbuch Datenschutzrecht und E-Government 2008, NWV-Verlag
- Wolfgang Kuntz, Bericht vom 1. Workshop der Europäischen EDV-Akademie des Rechts in Merzig am 26.4.2006 - Über das Schweizer Projekt "JusLink", Artikel bei JurPC
- Karina Lott, Die elektronische Auftragsvergabe in Deutschland, 3/2006, Artikel bei JurPC
- Adalbert Skarbal, Jedem Gesetz seine Homepage, The Public Knowledge Management Base, 1/2005, Artikel bei rechtsprobleme.at
- Monika Schwarz, Elektronische Gesetze in Österreich - Zur authentischen Kundmachung des Bundesrechts im Internet nach dem Kundmachungsreformgesetz 2004, 12/2004, Artikel bei rechtsprobleme.at
- Robert Tabakow, Staat und Informationstechnologien, E-Government, Ökonomie und das Wissen, 12/2004, Artikel bei rechtsprobleme.at
- Bernd Ziska, Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen für E-Voting, 6/2004, Artikel bei rechtsprobleme.at
- Georg Brandlmayr, Electronic Government - Österreichs Verwaltung online, 2/2004, Artikel auf rechtsprobleme.at
- Dohr/Pollirer/Weiss, E-Government-Gesetz, April 2004, Manz, zum Inhalt
Entscheidungen
Verjährungsunterbrechung bei mittels EDV erstellter und nicht unterzeichneter Anordnung der Übersendung des Anhörungsbogens: OLG Hamburg, Beschluss vom 10.1.2006, I-88/05
Gegenstand ist eine Verfolgung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit. Das OLG stellte das Verfahren wegen Verjährung ein, weil die erste wirksame Verfolgungshandlung zu spät gesetzt worden war. Der Grundsatz, dass die Übersendung eines Anhörungsbogens zur Bekanntgabe der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens (§ 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 OWiG) nur dann die Verjährung wirksam unterbricht, wenn entweder aktenkundig gemacht ist, wer die Anordnung vorgenommen hat und der zuständige Sachbearbeiter durch Unterschrift oder Handzeichen die Verantwortung für die Richtigkeit der Beurkundung des Datums übernommen hat, oder der Anhörungsbogen mittels einer EDV-Anlage gefertigt worden ist, ohne daß der Sachbearbeiter zuvor in den vorprogrammierten Arbeitsablauf des Computers eingegriffen hat (so zuletzt OLG Dresden in DAR 2005, 570, 571), gilt wegen des eindeutigen Wortlauts des § 33 Abs. 2 OWiG auch dann, wenn die den Sachbearbeiter ausweisende Anordnung elektronisch im System hinterlegt ist und ein Missbrauch durch eine jedem Sachbearbeiter individuell zugeordnete - durch Password gesicherte - Kennung ausgeschlossen erscheint.