- Entwicklung des E-Commerce?
- Frage der Schutzwürdigkeit
- Problem der Einfügung des EU-Rechtes in
das nationale Recht
Die Entwicklung der neuen Medien, vor allem des Internet, hat große Veränderungen im Fernabsatz mit sich gebracht. Wir stehen erst am Anfang dieser Entwicklung. Es ist noch gar nicht absehbar, welche Bedeutung der E-Commerce in den nächsten Jahren erlangen wird. Wie immer bei großen Veränderungen werden aber auch die Rollen der verschiedenen Beteiligten neu vergeben. Das hat auch Auswirkungen auf den Verbraucherschutz. Angesichts verschiedener Techniken wie Powershopping und Preisvergleichsforen wie www.geizhals.at stellt sich die Frage, wer in Zukunft vor wem geschützt werden muss - und das lässt sich keineswegs immer so eindeutig zu beantworten. Der Bereich des Konsumentenschutzes wird also auch in den nächsten Jahren in Bewegung bleiben.
Zu den Arbeitsgruppen: Es stellt sich die Frage, wie die zukünftigen EU-Mitglieder vor dem Hintergrund der aufgezeigten problematischen Rechtslage innerhalb der EU ihre Rechtsanpassung durchführen sollen. Sollen Sie nur die bisherigen Richtlinien umsetzen und den nicht geregelten Bereich nach der alten nationalen Rechtsordnung behandeln und sich dabei das Problem einhandeln, dass Inkompatibilitäten und Wertungswidersprüche zwischen altem und neuem Recht entstehen oder sollen sie gleich komplette Bereiche neu regeln und in Kauf nehmen, dass sie kurze Zeit später, wenn sich die EU festgelegt hat, diese überarbeiten müssen? Ich wünsche Ihnen jedenfalls so perfekte Regelungen, dass sie zu Vorbildern für die EU werden können. Dann ersparen Sie sich in Zukunft die Anpassungen! |