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I.1. Sinn und Zweck des Verbraucherschutzes in der EU

  • Stärkung des Binnenmarktes

  • Größter Verbrauchermarkt

  • Erleichterung der Nutzung

  • Tradition des Verbraucherschutzes

  • Probleme der Vielzahl von Regelungen

  • Ziele der Verbraucherpolitik

Eines der wesentlichen Ziele der EU ist die Stärkung des Binnenmarktes. Der grenzüberschreitende Warenverkehr soll gefördert werden. Dies bedeutet - aus der Sicht der Unternehmer - eine enorme Vergrößerung des Absatzgebietes und - aus der Sicht der Verbraucher - eine größere Auswahl, mehr Konkurrenz und damit billigere Preise. Eine Sache also, die scheinbar für alle nur Vorteile bringt. Wenn man sich aber näher mit der Sache beschäftigt, bemerkt man bald, dass die Interessen im Detail keineswegs so gleichgelagert sind, wie man zunächst vermuten könnte.

Damit der Binnenmarkt von Nutzen für die Verbraucher sein kann, müssen diese leicht Zugang zu den grenzübergreifend angebotenen und verkauften Waren und Dienstleistungen haben. Genau diese grenzübergreifende Dimension des Waren- und Dienstleistungsverkehrs ermöglicht es den Verbrauchern, von den günstigsten Angeboten zu profitieren und sich innovative Produkte und Dienstleistungen zu erschließen, wodurch gewährleistet wird, dass sie die bestmöglichen Kaufentscheidungen treffen können. Der Fortschritt der technischen Entwicklung - und hier vor allem die explosionsartige Verbreitung des Internet - ist den Interessen der EU in einer Weise entgegengekommen, wie man es zu Zeiten des EG-Vertrages nicht hätte erträumen können.

Verbraucherschutz (im Sinne einer Regulierung der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher, mit Ausnahme der Bereiche Gesundheit und Sicherheit und anderen Angelegenheiten die damit in Verbindung stehen) ist seit über 25 Jahren ein EU-Anliegen. So sind in Artikel 153 EG-Vertrag bestimmte Verbraucherrechte, nämlich das Recht auf
Information, Erziehung und Wahrung der Verbraucherinteressen, verankert. Näher ausgestaltet worden sind diese Rechte zum Teil durch die Verbraucherschutzrichtlinien, die in der Regel auf den Binnenmarktbestimmungen und auf Artikel 95 (ex-Artikel 100A) des EG-Vertrages fußen. Andere EU-Richtlinien wiederum, deren primärerer Zweck nicht im Verbraucherschutz liegt, wirken sich ebenfalls unmittelbar auf den Bereich Verbraucherschutz aus. Auch die nationalen Regelungen und die nationale Rechtssprechung beeinflussen den Verbraucherschutz im Binnenmarkt.

Mit der Einführung der gemeinsamen Währung wurde ein ständiges Problem des grenzüberschreitenden Güterverkehrs beseitigt. Allerdings stellt sich für den Verbraucherschutz im Binnenmarkt noch immer das Problem der Vielzahl verschiedenartiger Regelungen vor dem Hintergrund unterschiedlicher Rechtsordnungen. Verstärkt wird die Gefahr einer noch weiteren Fragmentierung des Binnenmarkts - und, damit verbunden, zusätzlicher Probleme bei der Durchsetzung der Regelungen - durch die bevorstehende EU-Erweiterung. 

Ziel der Verbraucherpolitik indes ist es, ein Regelungssystem zustande zu bringen, das dergestalt beschaffen ist, dass es

  • ein möglichst hohes Verbraucherschutzniveau gewährleistet und das bei geringstmöglichem Kostenaufwand für die Wirtschaft;

  • möglichst unkompliziert ist, aber dennoch hinreichend flexibel, um rasch auf das Marktgeschehen reagieren zu können, und gleichzeitig die betroffenen Stakeholder weitestgehend involviert;

rechtliche Sicherheit bietet und eine wirksame, effektive, das heißt rasche und kostengünstige, Durchsetzung dieses Rechts, insbesondere in grenzübergreifenden Angelegenheiten, gewährleistet.

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