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Internationale Marken

letzte Änderung 8.8.2003

Durch das Madrider Markenabkommen (MMA) von 1891 und den diversen Überarbeitungen sowie sein ergänzendes Protokoll von 1996 genießt der Inhaber einer in einem der jetzt 72 Mitgliedsstaaten registrierten Marke durch eine einheitliche Regelung beim internationalen Büro der Genfer World Intellectual Property Organisation (WIPO) denselben gesetzlichen Schutz, den er durch eine Einzelanmeldung in jedem der Mitgliedsstaaten erhalten würde. Die Einreichung eines einzigen Antrags reicht somit aus, um umfassenden Markenschutz zu erhalten. Allein in Deutschland gibt es über 270.000 angemeldete IR-Marken. Mit dem nunmehrigen Beitritt der USA, die als 72. Land dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) beigetreten sind (mit Wirksamkeit 2.11.2003), ist nun keine zusätzliche Markenanmeldung beim US Patent- and Trademark Office (USPTO) nötig, um den dortigen Schutz zu erhalten.

IR-Marken sind in erster Linie für Unternehmen interessant, da sie den Verwaltungsaufwand erheblich reduzieren und Kosten sparen. Sollten sich Veränderungen etwa durch Adresswechsel oder Übertragung der Markenrechte ergeben, genügt ebenfalls ein einziger Antrag bei der WIPO. Je nach Umfang des Schutzes und Ausgestaltung der Marke kostet die Anmeldung eine Grundgebühr von SFR 653,-, die sich für jeden Schutzstaat um mindestens SFR 73,- erhöht. Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre und kann verlängert werden. Für die Kostenberechnung steht im Webangebot der WIPO ein eigener Rechner bereit.

Weitere Informationen zum Madrider Markenabkommen unter:

Eine Liste aller teilnehmenden Länder:

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