Internet & Recht |
Domain | Urh/MarkR | Wettbew. | E-Comm. | Signatur | Zahlung | Datenschutz | MedienR |
Linkrecht | Diensteanbieter | Arbeit | Form.R/IPR | Straf | Sonstiges | hard+soft |
Sie befinden sich hier: Teil Recht - Kapitel Sonstiges - Unterkapitel:
Haftung für Chat- und Diskussionsforen sowie Gästebücher
letzte Änderung 10.4.2008
Betreiber von Chat- und Diskussionsforen sowie Gästebüchern sind Diensteanbieter im Sinne des § 3 Z 2 E-Commerce-Gesetz. Sie haften unter bestimmten Umständen auch für Handlungen Dritter. Dabei kommen ihnen die Haftungsfreistellungen des § 16 ECG (Host-Provider) nur bedingt zugute. Siehe dazu im Kapitel Provider