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Newsletter Mai 2004

Sehr geehrte Damen und Herren!

Hier ist der Mai-Newsletter von Internet4jurists:

Urheberrecht

Kaum ist die Urheberrechtsnovelle 2003 verdaut, kommt schon die nächste Richtlinie auf uns zu. Inwieweit aufgrund der Richtlinie zur Durchsetzung des geistigen Eigentums in Österreich Reformbedarf besteht und ob diese Richtlinie wirklich auf die Tauschbörsen zielt, behandelt der Aufsatz: Lasst die Kirche im Dorf! Der Autor meint, dass man die Tauschbörsenproblematik angemessener lösen könnte als mit ständiger Einschränkung der Grundrechte.
http://internet4jurists.at/news/aktuell55.htm

Domainrecht

Gleich zwei neue Domainentscheidungen sind nun veröffentlicht worden, und beide betreffen ein Rechtsgebiet, das fast schon ausgestorben schien:
Domaingrabbing nach § 1 UWG. Im Fall "aistersheim.at" wurde dem Beklagten erfolgreich Vermarktungsabsicht nachgewiesen. Der Fall "delikomat.com" ist auf andere Weise von Bedeutung. Hier ist das eigentliche Domainverfahren vor dem Schiedsgericht der WIPO gelaufen. Da es in diesem Verfahren keinen Kostenersatz gibt, machte die Klägerin ihre Kosten vor den österreichischen Gerichten geltend und gewann - zumindest einmal dem Grunde nach (ein Nebenaspekt dieser Vorgangsweise: Aufgrund des geringeren Streitwertes werden nun auch Bezirksgerichte mit Domainstreitigkeiten befasst).
Hingegen wurde im Verfahren "amade.at" der Beklagte endgültig vom Vorwurf des Domaingrabbings reingewaschen. Die Klage wurde vom LG Salzburg rechtskräftig abgewiesen; es wird daher kein "amade.at III" geben.
http://internet4jurists.at/domain/e_oest.htm

Relaunch von Internet4jurists

Bei Studium der letzten Entscheidungen werden Sie bemerken, dass das Design geändert wurde. Das ist nur der Anfang einer größeren Umstellung, die in den nächsten Monaten folgen wird. Im Vordergrund steht dabei die bessere Übersichtlichkeit. Vor allem sollen damit endlich alle Inhalte miteinander verknüpft werden, vor allem die Entscheidungen untereinander und mit den zitierten Normen und die rechtlichen Ausführungen mit den Entscheidungen und den Normen. Damit man bei einem Link auf eine Entscheidung nicht immer die ganze Entscheidung durchsuchen muss, wird jeweils eine Zusammenfassung an den Kopf gestellt. Einen ersten Eindruck, wie das ausschauen soll, gewinnen Sie im Kapitel Urheberrecht:
http://internet4jurists.at/urh-marken/urh.htm

Allgemeines

Neben über 1000 Fragebeantwortungen im Diskussionsforum finden Sie auf Internet4jurists auch einen täglich aktuellen Pressespiegel zu den Themen der Website, ein gelegentlicher Besuch auf http://internet4jurists.at zahlt sich daher immer aus.

Wenn Ihnen weitere österreichische Entscheidungen oder Literatur mit Internetbezug bekannt sind, Sie einen eigenen Beitrag veröffentlichen oder den Newsletter abbestellen wollen, bitte ich um kurze Nachricht.
Für eine Weiterempfehlung im Freundes- und Bekanntenkreis bin ich dankbar.

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Mit freundlichen Grüßen
Franz Schmidbauer
http://internet4jurists.at