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Newsletter April 2004
Sehr geehrte Damen und Herren!
Hier ist der April-Newsletter von Internet4jurists:
Das Recht der Diensteanbieter
Der Münchner Somm-Fall war 1998 für mich der Grund, ein eigenes Kapitel
"Providerhaftung" anzulegen. Mittlerweile hat sich das Recht auf diesem neuen
Gebiet enorm weiterentwickelt. Aus dem kleinen Kapitel ist das "Recht der
Diensteanbieter" geworden. Neben der Frage der Haftung erlangt dabei die Frage
der Auskunftspflicht immer größere Bedeutung, und zwar nicht nur auf der Jagd
nach Tauschbörsennutzern. Gerade dieser Bereich erweist sich aber als extrem
heikel, tangiert er doch verschiedene Grundrechte und erfordert in jedem Fall
eine behutsame Interessenabwägung. Ich habe zunächst einmal die betroffenen
Rechtsnormen und die bisherige deutsche Judikatur dargestellt, eine
weitergehende Auseinandersetzung mit diesem Thema erfolgt in Kürze.
http://internet4jurists.at/provider/index.htm
Domainrecht
Zunächst hat es nach einer neuen Fallgruppe des § 1 UWG ausgesehen, so
hoffnungsvoll begann die "Karriere" des neuen Rechtsbegriffes "Domaingrabbing".
Viele Domain-Entscheidungen später erweist sich die Auslese als mehr als
bescheiden. Nun hat der Oberste Gerichtshof wieder eine Entscheidung zu Fall
gebracht. In der Entscheidung pfandleihanstalt.at/aubobelehnung.at hat das
Höchstgericht Zweifel an der Schutzfähigkeit des Kennzeichens gehabt. Die
stattgebenden Domaingrabbing-Entscheidungen der Vorinstanzen wurden daher
aufgehoben und der Fall zur Prüfung der Verkehrsgeltung zurückverwiesen.
http://internet4jurists.at/domain/e_oest.htm
E-Mail-Werbung
Spam ist (auch) wettbewerbswidrig. Mit der BGH-Entscheidung vom 11.3.2004
steht das nun fest und das ermöglicht eine weitere Front gegen diese Plage.
Praktische Abhilfe dürfen wir uns aber davon genausowenig erwarten wie vom
übrigen rechtlichen Instrumentarim. Diesbezüglich teile ich die Meinung von
Gerhard Laga in seinem neuen Aufsatz "E-Mail-Werbung 2004".
http://internet4jurists.at/e-mail/e-mail.htm
Gesetzessammlung
Die Sammlung an Gesetzen auf Internet4jurists wurde beträchtlich erweitert.
Die Gesetze sind intern verlinkt (Querverweise!) und stehen nicht nur auf der
Website zum bequemen Nachschlagen zur Verfügung, sondern können auch in einer
platzsparenden Ausführung für den Gebrauch auf Handheld oder Smartphone
heruntergeladen werden. So können Sie auch unterwegs jederzeit schnell und
bequem einen Paragraphen nachschlagen. Bis jetzt stehen neben diversen
europäischen Normen folgende österreichische Gesetze in der aktuellen Version
zur Verfügung:
AHG, DSG 2000, ECG, GMG, KSchG, MSchG, MuSchG, MedienG, NotifG, SignaturG, StGB,
StVO, TKG 2003, UrhG und VerwertungsgesellschaftenG.
http://internet4jurists.at/gesetze/gesetze.htm
Allgemeines
Neben über 1000 Fragebeantwortungen im Diskussionsforum finden Sie auf
Internet4jurists auch einen täglich aktuellen Pressespiegel zu den Themen der
Website, ein gelegentlicher Besuch auf http://internet4jurists.at zahlt sich daher immer
aus.
Wenn Ihnen weitere österreichische Entscheidungen oder Literatur mit
Internetbezug bekannt sind, Sie einen eigenen Beitrag veröffentlichen oder den
Newsletter abbestellen wollen, bitte ich um kurze Nachricht.
Für eine Weiterempfehlung im Freundes- und Bekanntenkreis bin ich dankbar.
Sollten Sie nicht mehr am Bezug des Newsletters interessiert sein, klicken Sie
bitte auf "Antworten" und schreiben Sie "Abmeldung".
Mit freundlichen Grüßen
Franz Schmidbauer
http://internet4jurists.at