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Newsletter April 2004

Sehr geehrte Damen und Herren!

Hier ist der April-Newsletter von Internet4jurists:

Das Recht der Diensteanbieter

Der Münchner Somm-Fall war 1998 für mich der Grund, ein eigenes Kapitel "Providerhaftung" anzulegen. Mittlerweile hat sich das Recht auf diesem neuen Gebiet enorm weiterentwickelt. Aus dem kleinen Kapitel ist das "Recht der Diensteanbieter" geworden. Neben der Frage der Haftung erlangt dabei die Frage der Auskunftspflicht immer größere Bedeutung, und zwar nicht nur auf der Jagd nach Tauschbörsennutzern. Gerade dieser Bereich erweist sich aber als extrem heikel, tangiert er doch verschiedene Grundrechte und erfordert in jedem Fall eine behutsame Interessenabwägung. Ich habe zunächst einmal die betroffenen Rechtsnormen und die bisherige deutsche Judikatur dargestellt, eine weitergehende Auseinandersetzung mit diesem Thema erfolgt in Kürze.
http://internet4jurists.at/provider/index.htm

Domainrecht

Zunächst hat es nach einer neuen Fallgruppe des § 1 UWG ausgesehen, so hoffnungsvoll begann die "Karriere" des neuen Rechtsbegriffes "Domaingrabbing". Viele Domain-Entscheidungen später erweist sich die Auslese als mehr als bescheiden. Nun hat der Oberste Gerichtshof wieder eine Entscheidung zu Fall gebracht. In der Entscheidung pfandleihanstalt.at/aubobelehnung.at hat das Höchstgericht Zweifel an der Schutzfähigkeit des Kennzeichens gehabt. Die stattgebenden Domaingrabbing-Entscheidungen der Vorinstanzen wurden daher aufgehoben und der Fall zur Prüfung der Verkehrsgeltung zurückverwiesen.
http://internet4jurists.at/domain/e_oest.htm

E-Mail-Werbung

Spam ist (auch) wettbewerbswidrig. Mit der BGH-Entscheidung vom 11.3.2004 steht das nun fest und das ermöglicht eine weitere Front gegen diese Plage.
Praktische Abhilfe dürfen wir uns aber davon genausowenig erwarten wie vom übrigen rechtlichen Instrumentarim. Diesbezüglich teile ich die Meinung von Gerhard Laga in seinem neuen Aufsatz "E-Mail-Werbung 2004".
http://internet4jurists.at/e-mail/e-mail.htm

Gesetzessammlung

Die Sammlung an Gesetzen auf Internet4jurists wurde beträchtlich erweitert.
Die Gesetze sind intern verlinkt (Querverweise!) und stehen nicht nur auf der Website zum bequemen Nachschlagen zur Verfügung, sondern können auch in einer platzsparenden Ausführung für den Gebrauch auf Handheld oder Smartphone heruntergeladen werden. So können Sie auch unterwegs jederzeit schnell und bequem einen Paragraphen nachschlagen. Bis jetzt stehen neben diversen europäischen Normen folgende österreichische Gesetze in der aktuellen Version zur Verfügung:
AHG, DSG 2000, ECG, GMG, KSchG, MSchG, MuSchG, MedienG, NotifG, SignaturG, StGB, StVO, TKG 2003, UrhG und VerwertungsgesellschaftenG.
http://internet4jurists.at/gesetze/gesetze.htm

Allgemeines

Neben über 1000 Fragebeantwortungen im Diskussionsforum finden Sie auf Internet4jurists auch einen täglich aktuellen Pressespiegel zu den Themen der Website, ein gelegentlicher Besuch auf http://internet4jurists.at zahlt sich daher immer aus.

Wenn Ihnen weitere österreichische Entscheidungen oder Literatur mit Internetbezug bekannt sind, Sie einen eigenen Beitrag veröffentlichen oder den Newsletter abbestellen wollen, bitte ich um kurze Nachricht.
Für eine Weiterempfehlung im Freundes- und Bekanntenkreis bin ich dankbar.

Sollten Sie nicht mehr am Bezug des Newsletters interessiert sein, klicken Sie bitte auf "Antworten" und schreiben Sie "Abmeldung".

Mit freundlichen Grüßen
Franz Schmidbauer
http://internet4jurists.at