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Newsletter März 2004

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Wenn Sie weiter an Nachrichten zum Thema Internet und Recht interessiert sind, erhalten Sie in Zukunft etwa in monatlichen Abständen Informationen über Neuigkeiten auf Internet4jurists.

Neue Entscheidungen

Im Domain-Bereich haben in letzter Zeit vor allem die Entscheidungen zu den Ortsnamen für Aufregung gesorgt. Mit den Entscheidungen adnet.at II und serfaus.at vollzog der OGH eine Abgrenzung, die sich hauptsächlich am Inhalt der unter den Domains betriebenen Websites orientiert, eine Entwicklung, die wir bereits aus dem Markenbereich kennen. Die Entscheidungen finden Sie unter http://internet4jurists.at/domain/e_oest.htm

E-Commerce

Im E-Commerce-Bereich gibt es nun eine erste OGH-Entscheidung zum Inhalt der Anbieterkennzeichnung (Impressum). Nach der Entscheidung pornotreff.at muss das Impressum neben der E-Mail-Adresse jedenfalls ein weiteres Kommunikationsmittel (Telefon oder Fax) enthalten. Aus Deutschland gibt es auch bereits mehrere Entscheidungen zur Bezeichnung und Situierung des Impressums. Danach empfiehlt sich jedenfalls eine gut sichtbare Platzierung auf der Homepage und eine leichte Erreichbarkeit von jeder Stelle der Website. Die Entscheidungen und weitere Informationen zum Impressum finden Sie unter http://internet4jurists.at/e-commerce/impressum1.htm

Mit der sehr wichtigen Frage der Haftung von Diensteanbietern für Rechtsverletzungen Dritter befassen sich zwei Entscheidungen vom Dezember 2003. Der OGH hat sich mit der Haftung eines content-Providers für ein Online-Archiv befasst, das OLG Wien mit der Haftung eines Host-Providers für eine Wettbewerbsverletzung auf einer Kundenseite; letztere Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, die Entscheidung des OGH wird mit Spannung erwartet, geht es doch um eine erstmalige Abgrenzung der Verantwortlichkeit von Diensteanbietern im Sinne der §§ 13 bis 19 ECG. Die Entscheidungen finden Sie unter http://internet4jurists.at/provider/entsch1.htm
Interessant dazu sind auch die BGH-Entscheidungen vom September 2003 und März 2004, die Sie unter http://internet4jurists.at/entsch2.htm finden.

Formelles Recht

Im Bereich des Formalrechtes gibt es erste erstinstanzliche Entscheidungen zum Verbrauchergerichtsstand nach Art 15 EuGVVO; mit einer weiten Auslegung der Bestimmung ist zu rechnen. Die Entscheidungen finden Sie unter http://internet4jurists.at/formalrecht/entsch1.htm

Sonstige Aktivitäten auf Internet4jurists:

Ich habe in den letzten Jahren begonnen, neben der Sammlung von Material auch inhaltliche Beiträge zu schreiben. Der erste Schwerpunkt war das Linkrecht. Das Hauptwerk aus diesem Bereich "Die Zulässigkeit des Linkens aus urheberrechtlicher und wettbewerbsrechtlicher Sicht" wurde zuletzt beim E-Day der Wirtschaftskammer prämiert. Die wesentlichen Thesen des Aufsatzes wurden auch bereits vom BGH in der Paperboy-Entscheidung bestätigt. Damit sind Versuche, die das Linken zustimmungspflichtig oder gar kostenpflichtig machen wollten, deutlich zurückgewiesen worden. An einer anderen Front droht dem Hyperlink aber neuerlich rechtliches Ungemach: In der Entscheidung pornotreff.at hat der OGH wieder seinen Ausspruch bekräftigt, dass der Linksetzer für den Inhalt der gelinkten Seite hafte. Eine ausführliche Kritik folgt in Kürze.

Sonstiges

Nach dem Linkrecht ist als weiterer Schwerpunkt das Urheberrecht, vor allem im Zusammenhang mit der Tauschbörsenproblematik hinzugekommen und davon ausgehend wiederum die Thematik um Auskunfstpflichten der Provider und der grundrechtliche Bereich des Kommunikationsgeheimnisses. Das Inkrafttreten des neuen TKG hat weiters zu einer näheren Befassung mit der neuen Spam-Regelung geführt.
Die Aufsätze finden Sie im Kapitel AKTUELLES unter http://internet4jurists.at/news/aktuell.htm

Neben tausenden Fragebeantwortungen im Diskussionsforum finden Sie auf Internet4jurists auch einen täglich aktuellen Pressespiegel zu den Themen der Website, ein gelegentlicher Besuch auf http://internet4jurists.at zahlt sich daher immer aus.

Wenn Ihnen weitere österreichische Entscheidungen oder Literatur mit Internetbezug bekannt sind, Sie einen eigenen Beitrag veröffentlichen oder den Newsletter abbestellen wollen, bitte ich um kurze Nachricht. Für eine Weiterempfehlung im Freundes- und Bekanntenkreis bin ich dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Franz Schmidbauer
http://internet4jurists.at