Internet & Recht - aktuell |
Newsletter März 2004
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Wenn Sie weiter an Nachrichten zum Thema Internet und Recht interessiert sind,
erhalten Sie in Zukunft etwa in monatlichen Abständen Informationen über
Neuigkeiten auf Internet4jurists.
Neue Entscheidungen
Im Domain-Bereich haben in letzter Zeit vor allem die Entscheidungen zu den Ortsnamen für Aufregung gesorgt. Mit den Entscheidungen adnet.at II und serfaus.at vollzog der OGH eine Abgrenzung, die sich hauptsächlich am Inhalt der unter den Domains betriebenen Websites orientiert, eine Entwicklung, die wir bereits aus dem Markenbereich kennen. Die Entscheidungen finden Sie unter http://internet4jurists.at/domain/e_oest.htm
E-Commerce
Im E-Commerce-Bereich gibt es nun eine erste OGH-Entscheidung zum Inhalt der
Anbieterkennzeichnung (Impressum). Nach der Entscheidung pornotreff.at muss das
Impressum neben der E-Mail-Adresse jedenfalls ein weiteres Kommunikationsmittel
(Telefon oder Fax) enthalten. Aus Deutschland gibt es auch bereits mehrere
Entscheidungen zur Bezeichnung und Situierung des Impressums. Danach empfiehlt
sich jedenfalls eine gut sichtbare Platzierung auf der Homepage und eine leichte
Erreichbarkeit von jeder Stelle der Website. Die Entscheidungen und weitere
Informationen zum Impressum finden Sie unter
http://internet4jurists.at/e-commerce/impressum1.htm
Mit der sehr wichtigen Frage der Haftung von Diensteanbietern für
Rechtsverletzungen Dritter befassen sich zwei Entscheidungen vom Dezember 2003.
Der OGH hat sich mit der Haftung eines content-Providers für ein Online-Archiv
befasst, das OLG Wien mit der Haftung eines Host-Providers für eine
Wettbewerbsverletzung auf einer Kundenseite; letztere Entscheidung ist noch
nicht rechtskräftig, die Entscheidung des OGH wird mit Spannung erwartet, geht
es doch um eine erstmalige Abgrenzung der Verantwortlichkeit von
Diensteanbietern im Sinne der §§ 13 bis 19 ECG. Die Entscheidungen finden Sie
unter http://internet4jurists.at/provider/entsch1.htm
Interessant dazu sind auch die BGH-Entscheidungen vom September 2003 und März
2004, die Sie unter http://internet4jurists.at/entsch2.htm finden.
Formelles Recht
Im Bereich des Formalrechtes gibt es erste erstinstanzliche Entscheidungen zum Verbrauchergerichtsstand nach Art 15 EuGVVO; mit einer weiten Auslegung der Bestimmung ist zu rechnen. Die Entscheidungen finden Sie unter http://internet4jurists.at/formalrecht/entsch1.htm
Sonstige Aktivitäten auf Internet4jurists:
Ich habe in den letzten Jahren begonnen, neben der Sammlung von Material auch inhaltliche Beiträge zu schreiben. Der erste Schwerpunkt war das Linkrecht. Das Hauptwerk aus diesem Bereich "Die Zulässigkeit des Linkens aus urheberrechtlicher und wettbewerbsrechtlicher Sicht" wurde zuletzt beim E-Day der Wirtschaftskammer prämiert. Die wesentlichen Thesen des Aufsatzes wurden auch bereits vom BGH in der Paperboy-Entscheidung bestätigt. Damit sind Versuche, die das Linken zustimmungspflichtig oder gar kostenpflichtig machen wollten, deutlich zurückgewiesen worden. An einer anderen Front droht dem Hyperlink aber neuerlich rechtliches Ungemach: In der Entscheidung pornotreff.at hat der OGH wieder seinen Ausspruch bekräftigt, dass der Linksetzer für den Inhalt der gelinkten Seite hafte. Eine ausführliche Kritik folgt in Kürze.
Sonstiges
Nach dem Linkrecht ist als weiterer Schwerpunkt das Urheberrecht, vor allem
im Zusammenhang mit der Tauschbörsenproblematik hinzugekommen und davon
ausgehend wiederum die Thematik um Auskunfstpflichten der Provider und der
grundrechtliche Bereich des Kommunikationsgeheimnisses. Das Inkrafttreten des
neuen TKG hat weiters zu einer näheren Befassung mit der neuen Spam-Regelung
geführt.
Die Aufsätze finden Sie im Kapitel AKTUELLES unter
http://internet4jurists.at/news/aktuell.htm
Neben tausenden Fragebeantwortungen im Diskussionsforum finden Sie auf
Internet4jurists auch einen täglich aktuellen Pressespiegel zu den Themen der
Website, ein gelegentlicher Besuch auf http://internet4jurists.at zahlt sich daher immer
aus.
Wenn Ihnen weitere österreichische Entscheidungen oder Literatur mit
Internetbezug bekannt sind, Sie einen eigenen Beitrag veröffentlichen oder den
Newsletter abbestellen wollen, bitte ich um kurze Nachricht. Für eine
Weiterempfehlung im Freundes- und Bekanntenkreis bin ich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Franz Schmidbauer
http://internet4jurists.at