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Das Geheimnis einer erfolgreichen Website

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Ich habe im Zuge meiner Arbeiten sehr viel zum Thema Website-Gestaltung im allgemeinen und Präsentation juristischer Inhalte im besonderen gelernt und möchte hier kurz darstellen, was eine gute Website ausmacht. Das Zauberwort heißt für mich "navis". Es ist eigentlich ein Merkwort und steht für folgende wesentlichen Eigenschaften:

  • n ützlich
  • a ktuell
  • v isuell
  • i nteraktiv
  • s chnell

Zu den Eigenschaften im einzelnen:

1.) Nützlich:

Dass der Inhalt der Website zumindest für eine bestimmte Gruppe von Internetusern interessant sein soll, versteht sich eigentlich von selbst. Hier geht es mehr um den Umfang und da gilt: Je mehr, desto besser. Damit ist aber nicht gemeint, dass man möglichst viele Themen anreißen soll, sondern, dass ein Thema möglichst umfassend behandelt werden soll. Was nicht in der Website selbst behandelt wird, sollte zumindest über Links erreichbar sein. Insoferne könnte man auch sagen, eine Website sollte eine Plattform zu einem konkreten Thema sein, die direkt oder indirekt Zugang zu den üblicherweise benötigten Information bietet.

2.)Aktuell:

Das ist die Regel, gegen die im Internet am meisten verstoßen wird. Viele Leute glauben, wenn sie erst einmal mit einer Homepage im WWW vertreten sind, können sie sich beruhigt zurücklehnen. Das ist aber ein Irrtum. Der größere Aufwand bei einer Website ist nämlich nicht die einmalige Erstellung, sondern der laufende Betrieb. Nur wenn die gesamte Website ständig am neuesten Stand ist, ist sie ein Aushängeschild; wenn man das nicht gewährleisten kann, sollte man lieber darauf verzichten. Der Begriff Aktualität ist dabei im Internet - je nach Thema - eher am Maßstab einer Tageszeitung zu messen als an dem eines Monatsjournals.

Und noch etwas zum Thema Aktualität: Wenn ein Thema raschen Änderungen unterliegt (wie etwa auch das Internetrecht), sollte aus einem Artikel das Verfassungsdatum hervorgehen, damit erkennbar ist, welchen Stand der Text wiedergibt.

3.) Visuell:

Vor nicht allzu langer Zeit war es üblich, juristische Texte in einem Standard-Layout, möglichst ohne Gliederung und möglichst unübersichtlich wiederzugeben. Der Internet-User ist aber verwöhnt. Das WWW gleicht in seiner Aufmachung eher einer Illustrierten denn einer Gesetzesausgabe. Wenn auch eine juristische Site nicht unbedingt ein Multimedia-Magazin sein muss, so sollte sie doch auch gewissen Mindestanforderungen an ein gefälliges Design entsprechen. Reine Textseiten sind da eher eine Zumutung. Schon mit farbigen Überschriften und kleinen Graphiken kann man Texte so auflockern, dass sie einen positiven Eindruck hinterlassen. Der Mensch ist nicht ausschließlich ein rationales Wesen und eine nette Aufmachung stimmt positiv für den Inhalt.

4.) Interaktiv:

Auch das hat sich vielfach noch nicht herumgesprochen: Das Internet ist in erster Linie ein Kommunikationsmedium. Wer sich im Internet präsentiert, muss bereit sein, mit den Besuchern seiner Website in Kommunikation zu treten. Ob das über E-Mail oder ein Diskussionsforum geht, ist sekundär. Wichtig ist, dass von jeder Seite aus mit wenigen Klicks der Betreiber oder Artikelverfasser erreichbar ist. Langes Suchen wird im Internet nicht akzeptiert. Und natürlich erwartet sich der Besucher auch eine rasche Antwort.

5.) Schnell:

Geschwindigkeit ist im Internet in mehrerlei Hinsicht gefragt. Der Seitenaufbau soll schnell gehen, die gesuchte Information rasch auffindbar sein und auf eine Anfrage will man in kürzester Zeit eine Antwort erhalten.

Die Folgerungen daraus:

Wenn Sie jetzt diese Website durchstöbern, werden sie garantiert den einen oder anderen Punkt finden, wo ich gegen diese Regeln verstoße, aber Sie kennen vielleicht das Sprichwort: Keine Regel ohne Ausnahme! Und natürlich kann man auch nicht immer allen Forderungen entsprechen. Manchmal käme das der Quadratur des Kreises gleich. Aber es lohnt sich auf jeden Fall, möglichst viele davon zu beherzigen.

Franz Schmidbauer

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