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Welches Recht?

Über die Probleme, im Internet das richtige Recht und das richtige Gericht zu finden

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An sich hat sich mittlerweile überall herumgesprochen, dass der Traum vom rechtsfreien Raum im Internet eben nur ein Traum war. Die Realität von Gesetz und Recht, mit all seinen - auch negativen - Auswirkungen hat die hintersten Chatforen und Newsgroups erreicht, der Hyperlink hat seine Unschuld verloren und um Domains wird gestritten als ginge es um die Existenz.

Mit dem langsamen Boomen des E-Commerce kommen die nächsten Probleme auf uns zu. Jetzt macht sich bemerkbar, was uns in der realen Wirtschaft nicht mehr auffällt, weil es selbstverständlich ist: die Bedeutung eines funktionierenden Rechtssystems für das Gedeihen der Wirtschaft. In der EU ist das mittlerweile erkannt worden. Die Rechtspolitik ist von der dritten Säule in die erste verlagert worden und mit Hochdruck wird insbesondere an Regelungen im grenzüberschreitenden Verkehr über das Internet gearbeitet. Eine Richtlinie jagt die andere und die Staaten kommen kaum mit dem Umsetzen nach. 

Aber was ist außerhalb? Nun, irgendein Recht gilt überall, nur welches und wie setzt man es durch? Hier gibt es oft ein böses Erwachen, wenn Vertragspflichten nicht erfüllt werden. Klagsweise Rechtsdurchsetzung? Viel Glück dabei! So gesehen könnte der viel zitierte "rechtsfreie Raum" doch kein leeres Wort sein. Aber was an seine Stelle tritt, ist nicht eine freie Gesellschaft, getragen vom Gedanken der Fairness, sondern die harte Pionierzeit des Rechts, bestimmt von der konsequenten Verfolgung des eigenen Vorteils und dem Recht des Stärkeren.

Ich habe versucht, die derzeitige Lage im Bereich der internationalen Gerichtszuständigkeit und des internationalen Privatrechts übersichtlich darzustellen. Sehr viel ist dabei nicht herausgekommen. Die Regelungen innerhalb der EU sind teilweise so kompliziert, dass man den Eindruck hat, es arbeiten dort in Wirklichkeit alle gegeneinander und außerhalb ist die Rechtslage überhaupt so, dass man besser nicht sein Recht suchen sollte, es wäre denn, man ist ein internationaler Konzern und beschäftigt in jedem Land seine eigenen Anwälte.

Aber lesen Sie selbst: Zuständigkeit und IPR
(Anmerkung vom 5.2.2006: Das Kapitel wurde zwischenzeitlich mehrmals überarbeitet; es hat sich auch EU-rechtlich einiges getan)

Salzburg, am 3.6.2002

Franz Schmidbauer