Tour de Link

7. 4.1 Darstellung des Linkzieles in einem Frame

Problematisch wird die Verwendung von Frames auf der Seite des Link-Erstellers dort, wo fremde mit eigenen Inhalten vermischt werden und dadurch der Eindruck erweckt wird, es handle sich zur Gänze um eigene Inhalte. Der Durchschnittssurfer merkt dabei nicht, dass er auf einer fremden Seite gelandet ist. Wenn das Linkziel in einem Frame der eigenen Website dargestellt wird, bleibt in der Adresszeile des Browsers die eigene URL stehen (die fremde Adresse ist nur während des Anklickens des Links in der Statuszeile des Browsers (unten) vorrübergehend sichtbar). Dieser Vorgang kann unter dem Aspekt der Irreführung (§ 2 UWG) oder der Ausbeutung fremder Leistung (§ 1 UWG) beurteilt werden, aber auch als unzulässige Bearbeitung im Sinne des urheberrechtlichen Werkschutzes, wobei dies aber voraussetzt, dass der gelinkten Webseite urheberrechtlicher Werkschutz (als Werk der bildenden Künste oder als Datenbank) zukommt (siehe Entscheidung baumarkt.de). Noch stärker tritt diese Vermischung beim Inline-Linking auf.

Besonders problematisch ist Framing dort, wo folgende Darstellungen zusammentreffen:

  • Link auf ein Dokument in der Tiefe einer Website,
  • das Teil einer Frameseite ist und 
  • wo der fremde Frame in das eigene Frame-Set eingefügt wird und
  • damit in der Adresszeile des Browsers die fremde Adresse nicht aufscheint und 
  • im Text des Linkes kein Hinweis auf den fremden Anbieter enthalten ist.

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