Bei der rechtlichen Beurteilung des Hyperlinks muss man unterscheiden
Dabei muss man aber immer das eigentliche Wesen des Linkes im Auge behalten und jeden Link in seinem Kontext und technischen Umfeld betrachten und danach beurteilen. Man muss unterscheiden zwischen der Technik des Linkens an sich und den damit im Zusammenhang stehenden Techniken. |