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II.1. Der Geltungsbereich (Art. 2)

Anwendungsbereich:

Die Richtlinie gilt für jede Art von Fernabsatz von Waren und Dienstleistungen, also sowohl den klassischen Versandhandel (Bestellung über Katalog), als auch für geschäftliche Kontakte, die über die neuen Medien, wie dem Internet, zustande gekommen sind.
Voraussetzungen sind:

  • Der Einsatz von Fernkommunikationsmitteln
  • Ein dafür organisiertes Vertriebsnetz des Lieferers
  • Handeln des Verbrauchers nicht zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken

 

Ausgenommene Verträge (Art. 3)

  • Verträge über Finanzdienstleistungen (diese Lücke wurde zwischenzeitig bereits durch die Fernabsatz-Richtlinie für Finanzdienstleister geschlossen)
  • unter Verwendung von Warenautomaten geschlossene Verträge
  • durch die Benutzung von öffentlichen Fernsprechern mit Betreibern geschlossene Verträge
  • Verträge über Immobilien mit Ausnahme der Vermietung
  • bei einer Versteigerung geschlossene Verträge

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