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Arbeitsrecht Wo finde ich was?
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Internet am Arbeitsplatz

Die Nutzung des Internets am Arbeitsplatz sollte sinnvollerweise zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern (Personalvertretung) geregelt werden. Insbesondere sollte dabei festgelegt werden, ob private Nutzung in gewissem Umfang erlaubt ist. Üblich ist diesbezüglich etwa, dass Arbeitnehmern erlaubt wird, das Internet als Informationsmedium insoweit zu nutzen, als es zumindest entfernt mit der beruflichen Tätigkeit zu tun hat, wobei auch der Konsum von üblichen Nachrichten in gewissem Umfang geduldet wird. Andererseits sollte auch geregelt werden, was explizit verboten ist (z.B. Download von Musik, Bildern oder Software).

Bezüglich E-Mail sollte unbedingt festgelegt werden, ob private E-Mails zulässig sind (sollte analog der Nutzung des Telefons erfolgen) und wie damit zu verfahren ist (eigene Mailbox?). Weiters ist festzulegen, was im Krankheitsfall und sonstigen Vertretungsfällen sowie vor allem im Falle des Ausscheidens zu passieren hat, insbesondere, wer Zutritt zur Mailbox hat.

Insgesamt sollte möglichst transparent geregelt werden, wie die Einhaltung dieser Maßnahmen überprüft wird, insbesondere, wer Zugriff auf die Caches hat und was wie lange gespeichert wird.

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